2010: Justiz-Ombudsstellen ziehen Bilanz
25. August 2011
Die Mitarbeiter der Justiz-Ombudsstellen haben die Aufgabe, Beschwerden nachzugehen, Ratsuchenden Auskünfte zu erteilen und damit unbürokratisch zu helfen. Sie werden von erfahrenen Richterinnen und Richtern betreut.
2010: 4.000 Bürgerkontakte
Im Jahr 2010 haben die Stellen bundesweit rund 4.000 Bürgerkontakte behandelt und insgesamt 143 Sprechtage abgehalten. Auffallend für das Jahr 2010 ist, dass ein erheblicher Prozentteil der Ratsuchenden (39 Prozent), die die Justiz-Ombudsstelle kontaktierten, sich nicht beschweren wollten, sondern vielmehr Rat oder Auskunft suchten; 31 Prozent der Anliegen betrafen Angelegenheiten der Rechtsprechung, in denen die Anfragenden mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren.
13 Prozent der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung. In diesen Fällen informierte die Justiz-Ombudsstelle die Betreffenden, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist, und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung.
Lediglich zehn Prozent der Beschwerden hatten die Verfahrensdauer zum Gegenstand, in sieben Prozent der Fälle war das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte betroffen.
Keine Rechtsmittelinstanz
Die Justiz-Ombudsstellen sind allerdings keine weitere Rechtsmittelinstanz und dürfen nicht zugunsten einer Partei in ein laufendes Verfahren eingreifen. Sie können Anregungen und Empfehlungen abgeben, sind keine Instanz der Dienstaufsicht, arbeiten aber eng mit dem Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts zusammen.
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