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17. Compliance Netzwerktreffen: Beschuldigt, was nun?

Strafverfahren und Medienöffentlichkeit bilden eine Melange, die zahlreiche Spannungsfelder bereithält. Entsprechend groß war das Interesse an einer Diskussion zur Rolle von Medien, Verteidigung und Strafverfolgern im Ermittlungsverfahren beim 17. Compliance Netzwerktreffen am 7. April in Wien.
Von Mag. Klaus Putzer
10. April 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2015, S. 44

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) veranstaltet jedes Jahr einen ressortübergreifenden „Anti-Korruptionstag“, der das Bewusstsein für das Thema in der Beamtenschaft schärfen soll. Im Anschluss daran fand heuer das vom BAK und LexisNexis Österreich gemeinsam organisierte 17. Compliance Netzwerktreffen mit dem Titel: „Beschuldigt, was nun? Im Spannungsfeld zwischen Verteidigung, Strafverfolgung und Medien“ statt.

 v.l.n.r.: Dr. Robert Eichler, OMV; LStA Mag. Friedrich Koenig, Generalprokuratur; BM Mag.a Johanna Mikl-Leitner; Ulla Kramar-Schmid, profil; Mag. Georg Krakow, MBA, Baker & McKenzie; Mag. Andreas Wieselthaler, MA MSc, BAK;  Mag. Heinz Wlzek, LexisNexis; Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch, Universität Wien, © © BMI / Egon Weissheimer (Abdruck honorarfrei)
v.l.n.r.: Dr. Robert Eichler, OMV; LStA Mag. Friedrich Koenig, Generalprokuratur; BM Mag.a Johanna Mikl-Leitner; Ulla Kramar-Schmid, profil; Mag. Georg Krakow, MBA, Baker & McKenzie; Mag. Andreas Wieselthaler, MA MSc, BAK; Mag. Heinz Wlzek, LexisNexis; Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch, Universität Wien

Vor Beginn der hochkarätig besetzten Paneldiskussion (vgl. Kasten) hieß die Bundesministerin für Inneres, Mag.a Johanna Mikl-Leitner, die Gäste im BMI am Minoritenplatz willkommen. In ihrem Statement begrüßte sie den Erfahrungsaustausch zwischen öffentlichem Sektor, Behörden, Wissenschaft, Medien und Unternehmen: „Es ist wichtig, dass sich alle Stakeholder einbringen, wenn es um Korruptionsbekämpfung geht“.

Ist Litigation PR legitim?

Moderator Georg Krakow, ehemaliger Staatsanwalt (BAWAG-Verfahren) und jetziger Rechtsanwalt, startete die Diskussion mit dem Thema „Litigation PR“, dem das Podium allerdings wenig abgewinnen konnte. Denn der Versuch, über die Beeinflussung der öffentlichen Meinung Strafverfahren zu steuern, gehe häufig nach hinten los. Robert Eichler von der OMV schließt für sein Unternehmen eine solche Strategie überhaupt aus. Die einzige Möglichkeit für eine Firma, auf die „Schuldvermutung“ zu reagieren, sei Schweigen. Äußerungen zu laufenden Verfahren verlängerten nur die Medienberichterstattung: „Es ist für Manager zwar unangenehm, sich nicht äußern zu dürfen, aber besser.“

Am Podium

Dr. Robert Eichler (Chief Compliance Officer, OMV)

LStA Mag. Friedrich Koenig (Generalprokuratur)

Ulla Kramar-Schmid (Leitung Investigation, Nachrichtenmagazin „profil“)

Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch (Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien)

Mag. Andreas Wieselthaler, MA MSc (Direktor, BAK)

Moderation: Mag. Georg Krakow, MBA (Partner, Baker & McKenzie Diwok • Hermann • Petsche)

Bei den Behördenvertretern stoßen öffentliche Meinungsschlachten ebenfalls auf wenig Gegenliebe. Andreas Wieselthaler, Direktor des BAK: „Litigation PR behindert die Ermittlungen. Verteidiger sollen alle Rechte ausschöpfen, oft artet es aber in ‚Haxlbeißerei‘ aus.“ Und was ändert der Boom der Litigation PR für die Medien? „profil“-Investigativ-Journalistin Ulla Kramar-Schmid augenzwinkernd: „Der Pool der Informanten hat sich dadurch vergrößert.“ Versuche, die eigenen Mandanten gut dastehen zu lassen, würden von allen Parteien gemacht. „Das ändert aber nichts daran, dass Journalisten immer nachfragen müssen, Unterlagen verlangen, da sie sonst medienrechtlich haftbar gemacht werden könnten.“

Schnellere Verfahren, mehr Gerechtigkeit?

Mit der Strafrechtsreform wird eine Obergrenze der Ermittlungsverfahren von drei Jahren eingezogen. Gut so? Universitäts-Professor und Rechtsanwalt Peter Lewisch plädiert dafür, „die richtigen“ Verfahren schnell einzustellen, um Ressourcen für wirklich relevante Fälle freizubekommen. Friedrich Koenig unterstützt die Forderung, trotzdem müsse der Rechtsschutz gewahrt bleiben. Das Gesetz (§ 35c StAG) erlaube es Staatsanwälten schon heute, eine Anzeige zurückzulegen. „Aber nicht immer sind Anzeigen so formuliert, dass eine Entscheidung so einfach zu treffen ist.“

BAK-Direktor Wieselthaler versteht die Begrenzung nicht als Niederlage für die Strafverfolgungsbehörden. Ein Hindernis für die Arbeit des BAK seien vielmehr häufige Wechsel von Staatsanwälten und Stehzeiten im Verfahren aufgrund von Arbeitsüberlastung der Staatsanwaltschaften, nachdem die Ermittler ihre Sachverhaltsdarstellung eingebracht hätten.

Für die OMV stellt sich hingegen – bei 160 Compliance-Fällen pro Jahr, davon 10 bis 20 Prozent Whistleblower-Themen –die Frage: anzeigen oder nicht anzeigen? Die Ermittlungsmöglichkeiten von Unternehmen seien rechtlich beschränkt, so CCO Robert Eichler. Und: „Nicht alle Anzeigen bringen auch einen Nutzen, vor allem dann nicht, wenn sie im Sand verlaufen und damit keine präventive Wirkung entfalten.“ In der Regel komme es daher zu einer internen Lösung, z.B. in Form arbeitsrechtlicher Konsequenzen.

Die mediale Beeinflussung der Justiz

Und wie steht es um die Auswirkungen medialer Begleitmusik auf Justizentscheidungen? Umfragen zeigen, dass selbst einige Staatsanwälte und Richter glauben, ihre Entscheidungen nicht gänzlich unbeeinflusst treffen zu können. Diese Beobachtung teilt Prof. Lewisch: „Medienberichte bilden den Bezugsrahmen zur Bewertung von Sachverhalten.“ Auch die Justiz könne das, was rundherum vor sich geht, nicht völlig ausblenden. Die Journalistin am Podium ist daher überzeugt, dass es in der Darstellung komplexer Fälle vor allem auf präzise Formulierungen ankommt. Die Floskel von der „Unschuldsvermutung“ verwendet sie nicht mehr. Für Andreas Wieselthaler verläuft die Trennlinie gute/schlechte Berichterstattung jedoch nicht zwischen Qualitäts- und Boulevard-Medien, sondern zwischen solchen, die selbst recherchieren und solchen, die von anderen Medien abschreiben. Mit der unangenehmen Folge, dass ein Sachverhalt im Modus eines Stille-Post-Spiels immer weiter verfälscht wird.

Aktenleaks

Beim heißen Eisen „Aktenleaks“ – also dem Abdruck von Aktenteilen in Medien – ortet Andreas Wieselthaler Eitelkeiten im Unterbau der Behörden als häufige Quelle. Mittlerweile gehen die Ermittlerteams daher intern sehr sparsam mit Informationen um. Verboten ist das Zitieren aus Ermittlungsakten in Österreich allerdings nicht. Daher sieht Ulla Kramar-Schmid auch keinen Grund, davon abzurücken: „Es ist medienrechtlich jetzt schon klar abgezirkelt, was ‚schutzwürdige Interessen‘ sind.“ Dabei dürfte die neu eingeführte Unterscheidung zwischen „Angezeigten“, „Beschuldigten“ und „Verdächtigen“ für die Medien kaum eine Rolle spielen, obwohl allseits eine präzisere Terminologie gefordert worden war. Die Behördenvertreter bedauern das. „Medien müssen sich überlegen, wie künftig die Berichte verfasst werden, um diese Unterscheidung zu würdigen, damit das bei der Bevölkerung ankommt“, fordert etwa der Direktor des BAK.

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Mag. Klaus Putzer

Mag. Klaus Putzer war von 2010 bis 2023 Redakteur bzw. Chefredakteur der Compliance Praxis. Zuvor war er in mehreren Verlagen als leitender Redakteur im Magazinbereich tätig bzw. arbeitete als frei...