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138 Millionen Euro: EU verhängt Kartellbuße gegen Chiphersteller

Die EU-Kommission hat mehrere Hersteller von Smartcard-Chips mit einer Geldbuße in Höhe von insgesamt 138 Mio. Euro belegt. Die Unternehmen hatten zwischen 2003 und 2005 ihr Marktverhalten koordiniert und damit ein verbotenes Kartell gebildet.
Von Redaktion
04. September 2014

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Infineon, Philips, Samsung und Renesas – zum Zeitpunkt der Absprachen ein Gemeinschaftsunternehmen von Hitachi und Mitsubishi – ihr Marktverhalten für Smartcard-Chips im Europäischen Wirtschaftsraum koordiniert haben. Sie haben damit gegen EU-Kartellrecht verstoßen.

Die Kommission hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 138 Mio. Euro verhängt, wobei auf Infineon knapp 83 Mio. Euro, auf Philips 20 Mio. Euro und auf Samsung 35 Mio. Euro entfallen. Renesas wurde die Geldbuße im Einklang mit der EU-Kronzeugenregelung erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von dem Kartell informiert hatte.

Vergleichsverfahren abgebrochen

Die am Kartell beteiligten Unternehmen unterhielten ein Netz bilateraler Kontakte, um ihre Antworten auf Preissenkungswünsche der Kunden vorzubereiten. Dazu weihten sie einander in sensible Geschäftsinformationen über Preisbildung, Kunden, Vertragsverhandlungen, Produktionskapazität oder Kapazitätsauslastung und ihr künftiges Marktverhalten ein.

Die Unternehmen trafen sich in der Zeit zwischen September 2003 und September 2005.

Die Kommission hatte zunächst die Möglichkeit geprüft, diesen Fall mit einigen der beteiligten Unternehmen im Zuge eines Vergleichsverfahrens beizulegen. Allerdings beschloss die Kommission 2012 - aufgrund eines "offensichtlichen Mangels an Fortschritten bei diesen Diskussionen", wie es in einer Mitteilung heißt - die Vergleichsgespräche abzubrechen und zum normalen Verfahren zurückzukehren.

Hintergrund

Smartcard-Chips kommen in SIM-Karten von Handys, Bankkarten, Personalausweisen und Pässen sowie in Pay-TV-Karten und vielen anderen Anwendungen zum Einsatz. Die im SIM-Segment verwendeten Chips haben vor allem Speicherfunktionen, z. B. für das Speichern von Telefonnummern, während Smartcard-Chips bei anderen Anwendungen auch Sicherheitsvorkehrungen wie die Kryptographie zur Gewährleistung der Vertraulichkeit von Daten umfassen.

(Quelle: EU-Kommission)

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