131 Mio. Euro: EuG bestätigt Kartellbußen gegen Misubishi und Toshiba
19. Januar 2016
Sachverhalt
Im Jahr 2007 verhängte die EU-Kommission gegen 20 europäische und japanische Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt über 750 Mio. Euro wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen (GIS) zwischen 1988 und 2004.
Die gegen Mitsubishi Electric und Toshiba verhängten Geldbußen beliefen sich auf zusammen rund 200 Mio. Euro. Hinzu kam eine weitere Geldbuße in Höhe von 4,65 Mio. Euro, die von den beiden japanischen Gesellschaften gesamtschuldnerisch zu zahlen war.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hob diese Geldbußen mit Urteilen vom 12. Juli 2011 (vgl. Compliance-News vom 14. 7. 2011) auf, da die Kommission bei der Berechnung dieser Geldbußen den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt habe. Dagegen bestätigte das Gericht, dass Mitsubishi und Toshiba am Kartell beteiligt waren. Mit Urteil vom 19. Dezember 2013 bestätigte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Urteile des Gerichts.
Die Kommission berechnete die Geldbußen neu und setzte sie auf 74,82 Mio. Euro für Mitsubishi und 56,79 Mio. Euro für Toshiba fest. Die gesamtschuldnerische Strafe beider Gesellschaften wurde erneut mit 4,65 Mio. Euro festgesetzt.
Die beiden japanischen Hersteller wandten sich daraufhin an das Gericht, um die neuen Geldbußen aufheben zu lassen.
Entscheidung
In seinen Urteilen vom 19. Januar 2016 weist das Gericht die Klagen ab und bestätigt damit die von der Kommission verhängten neuen Geldbußen.
Weblinks
Volltext der Urteile (in englischer Sprache):
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Rechtssache T-404/12, Toshiba/Kommission
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Rechtssache T-409/12, Mitsubishi Electric/Kommission)
(Quelle: EuG)
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