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10. Compliance Netzwerktreffen: "Transparency in Public Administration"

Transparente behördliche Entscheidungsprozesse gelten als wirkungsvolles Instrument der Korruptionsbekämpfung. Österreich hat noch das Amtsgeheimnis in der Verfassung verankert, doch ein Paradigmenwechsel steht bevor. Was sich ändern wird und muss, diskutierte am 10. Netzwerkevent ein hochkarätiges, internationales Panel.
Von Redaktion
08. Juli 2013 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2013, S. 44

Auf dem „neutralen“ Boden der International Anti-Corruption Academy (IACA) in Laxenburg fand am 4. Juli 2013 das bereits 10. Compliance Netzwerktreffen statt. Zu den Mitgliedern des Compliance Netzwerks Österreich gesellten sich diesmal rund 70 Studenten der International Anti-Corruption Summer Academy (IACSA). Die „Scholars“ – Professionals aus Firmen, Staatsanwaltschaften, Verwaltungen, Medien etc. – waren aus 50 Ländern rund um den Globus angereist, das Netzwerktreffen bildete gleichzeitig den Auftakt des Lehrgangs.

Das hochaktuelle Thema des Abends lautete „Transparency in Public Administration“ - bekanntlich arbeitet die Regierung zurzeit an einem Gesetzesentwurf, der zum Ende des Amtsgeheimnisses und einem Informationsfreiheitsgesetz führen soll.

Dazu gaben drei berufene Redner Statements ab und stellten sich anschließend der Diskussion mit dem Publikum: Der Baseler Strafrechtsprofessor Mark Pieth, weltweit bekannter Antikorruptionsexperte der OECD und derzeit mit der Reform des Weltfußballverbands FIFA betraut, übernahm die Keynote Speech. Dr. Manfred Matzka, Sektionschef im Bundeskanzleramt, steuerte die praktische Sichtweise des langgedienten Spitzenbeamten bei, während Politologe DDr. Hubert Sickinger - er ist eine der treibenden Kräfte hinter der Initiative „Transparenzgesetz statt Amtsgeheimnis“ - unter anderem über die Mühen der politischen Ebene referierte.

V.l.n.r.: Prof. Mark Pieth, Basel Institue on Governance; SC Dr. Manfred Matzka, Bundeskanzleramt; Mag. Martin Kreutner, IACA; DDr. Hubert Sickinger, Transparenzgesetz statt Amtsgeheimnis; Mag. Peter Davies, GF LexisNexis., © Foto: Anna Rauchenberger
V.l.n.r.: Prof. Mark Pieth, Basel Institue on Governance; SC Dr. Manfred Matzka, Bundeskanzleramt; Mag. Martin Kreutner, IACA; DDr. Hubert Sickinger, Transparenzgesetz statt Amtsgeheimnis; Mag. Peter Davies, GF LexisNexis.

Pieth: Österreichs Trotz ist unverständlich

Zunächst skizzierte Mark Pieth das Spannungsverhältnis zwischen Offenheit und Geschlossenheit moderner Verwaltungen. Compliance stamme ursprünglich aus dem privaten Sektor, aber auch im öffentlichen Bereich seien Transparenz und Rechenschaftspflichten fundamental, denn:

  1. Der Zugang zu Informationen ermöglicht es auch Bürgen, an Gesetzgebungsprozessen mitzuwirken.

  2. Transparenz erlaubt es Bürgern, die Verwaltung auf Effizienz und Sauberkeit hin zu bewerten.

  3. Zugang zu öffentlichen Daten fördert die Innovation.

Pieth verwies auf die bestehenden internationalen Standards für Open Government in Form von „Soft Law“, wie beispielsweise die Leitlinien der OECD und von „Hard Law“, wie sie auf EU-Ebene und in der „United Nations Convention against Corruption“ (UNCAC) in Artikel 10 festgehalten sind. Alle diese Dokumente fordern Ähnliches: Transparenz soll das Prinzip sein, Geheimhaltung die Ausnahme; Ausnahmen müssen begründet werden; Informationen müssen zugänglich gemacht werden in einer definierten, überschaubaren Zeitspanne; der Staat nimmt nicht eine passive, sondern eine proaktive Haltung bei der Vermittlung von Informationen ein.

Die Situation in Österreich dagegen sei „old school“, konstatierte Pieth unter Verweis auf Art. 20 des Auskunftpflichtgesetzes von 1987, in dem die Amtsverschwiegenheit festgeschrieben ist.

Genau diese Bestimmungen habe die Council of Europe Anti-Corruption Group(GRECO) bereits 2008 kritisiert. GRECO forderte präzise Kriterien, unter welchen Bedingungen der Staat den Bürgern Auskünfte vorenthalten kann. 2010 sei im GRECO-Bericht konstatiert worden, dass Österreich die Empfehlungen „nicht umgesetzt“ habe. 2012 hieß es: „Still not implemented“.

So viel Renitenz kann Pieth nicht verstehen. Die neuen Antikorruptionsgesetze seien „O.K.“, es stelle sich allerdings die Frage, ob in Österreich bereits eine ausreichende Sensibilität vorhanden sei, um Interessenskonflikte – noch nicht Korruption, sondern einfach nur „Friendlyness“ – tatsächlich zu erkennen.

Matzka: Transparenz ist auch eine Frage der Haltung

Manfred Matzka sagte: „Ich bin das personifizierte Amtsgeheimnis – einerseits“. Andererseits sei er für die E-Government-Strategie in der Republik zuständig und somit dafür, dass alle Bürger möglichst unkompliziert und schnell alle Informationen von der Verwaltung erhalten, die sie brauchen. Die Web-Plattform help.gv.at habe eine Million User. „Nicht schlecht bei einer Gesamt-Einwohnerzahl von acht Millionen“, so Matzka. Österreichs Verwaltung sei modern und weit offen für tägliche Bürgeranliegen, politisch sensible Daten würden aber trotzdem unter der Decke der Amtsverschwiegenheit verborgen bleiben.

Daher befürwortet grundsätzlich auch Matzka die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, dämpft allerdings die Hoffnungen auf allzu gravierende Veränderungen durch ein neues Gesetz.

Beide Modelle von staatlicher Transparenz – als Regel oder, wie in Österreich, als Ausnahme – kommen in Europa vor. Dennoch würden sich Länder mit verschiedenen Prinzipien in der Praxis oft nicht so sehr unterscheiden. Die Differenzen seien substanziell, jedoch nicht schwarz-weiß zu sehen, betonte der Spitzenbeamte.

Denn: Transparenz sei nicht bloß eine Frage der passenden Gesetzgebung, sondern auch eine Frage des gesamten Systems: Rechtsstaatlichkeit, politische Kultur, Haltung der Beamtenschaft. In all die Korruptionsfälle der letzten Jahre sei keine einziger Beamter verstrickt gewesen, unterstrich Matzka.

Sickinger: Paradigmenwechsel wäre Schritt in die richtige Richtung

Hubert Sickinger zeichnete den Weg der von ihm mitvertretenen Transparenzinitiative nach, die innerhalb eines halben Jahres über 10.000 Unterschriften für ihr Anliegen sammeln konnte. Letztlich hat sich der beharrliche Druck von unten gelohnt. Die Regierung berät einen Gesetzesentwurf für ein Transparenzgesetz, wenn auch – absurd genug – hinter verschlossenen Türen.

Als Benchmark für so ein Gesetz nannte der Politologe das Beispiel Hamburg. Die Verwaltung soll grundsätzlich proaktiv Daten anbieten. Über Zweifelsfälle soll ein unabhängiger Informationsbeauftragter entscheiden.

Am Gesetz von 1987 übte auch Sickinger scharfe Kritik: Die Verwaltung hat bis zu sechs Monate Zeit, um auf Bürgeranfragen zu antworten. Auskunftsverfahren können sich aber auch auf bis zu zwei Jahre ausdehnen. Dann sind die einst angefragten Informationen womöglich schon uninteressant geworden, insbesondere, wenn sie journalistisch verwertet werden sollten.

Ein Paradigmenwechsel hin zum Amtsgeheimnis als Ausnahme statt als Regel wäre für Sickinger daher ein großer Schritt in die richtige Richtung, auch demokratiepolitisch. Und er sieht Licht am Ende des Tunnels: Informationsfreiheit werde ein Thema der nächsten Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene sein. Bereits bei den jüngsten Regierungsbildungen auf Länderebene sei Transparenz ein Teil der Koalitionsabkommen gewesen.

An der nachfolgenden Diskussion beteiligte sich das Publikum sehr aktiv. Dabei zeigten einzelne Wortmeldungen, dass die besten Gesetze in schwachen, korrupten Staatsapparaten – etwa afrikanischer Länder – nichts bringen. Die größte Befürchtung öffentlicher Stellen ist jene, dass unter zu viel Transparenz die Effizienz der Verwaltung leiden könnte. Ein Argument, dem das Podium widersprach: Klare Regeln erlaubten den Beamten klarere und damit auch schnellere Entscheidungen.

Am dem offiziellen Teil folgenden Netzwerktreffen nahmen unter anderen teil:

Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, Geschäftsführer ICC Austria; Max Edelbacher, eh. Leiter d. Wiener Sicherheitsbüros; Mag. Hannes Hofer, Geschäftsführer BBG; Dr. Peter Jonas, Director Certification Austrian Standards; Dr. Gerit Kandutsch, Verlagsleiterin LexisNexis; Mag. Martin Eckel, Partner TaylorWessing enwc RA; Mag. Karin Mair, Partnerin Deloitte; DDr. Alexander Petsche, Schriftleiter "Compliance Praxis", Partner Baker&McKenzie; Steffen Salvenmoser, Partner PwC; Dr. Karl Stadler, Compliance-Verantwortlicher Verbund; Dr. Armin Toifl, General Counsel Siemens Österreich; Christoph Vogelmayr, SER Solutions.

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