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„Umweltbeitrag“ für Papierrechnungen unzulässig

Auch in zweiter Instanz bekam nun der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Sachen „Umweltbeitrag“ von T-Mobile Recht. Zusatzkosten für Rechnungen in Papierform unter diesem Titel sind unzulässig.
Von Redaktion
09. Juni 2011

Das Unternehmen verrechnet unter der Überschrift „Umweltbeitrag“ 1,89 Euro für die Zusendung von Papierrechnungen. Schon die erste Instanz hatte der Verbandsklage, die der VKI im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) führt, stattgegeben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hält die entsprechenden Vertragsklauseln des Mobilfunkers ebenfalls für gesetzwidrig. Der Ansicht des Unternehmens, die elektronische Rechnung bringe auch den einzelnen Kunden etwas, könne nicht gefolgt werden.

Außerdem werde die Benachteiligung eines Vertragsteiles gegenüber dem anderen auch durch „höhere, der gesamten Gesellschaft dienende Ziele“ nicht ausgeglichen – T-Mobile hatte das zusätzliche Entgelt mit Umweltschutzargumenten verteidigt.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, nun wird wohl der Oberste Gerichtshof zu entscheiden haben.

Quelle: www.verbraucherrecht.at

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