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HG Wien: Etliche Vertragsklauseln von UPC gesetzwidrig

Das Handelsgericht Wien hat 22 Klauseln in den AGB der UPC Telekabel Wien als nicht gesetzeskonform bewertet. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte zuvor Verbandsklage eingebracht.
Von Redaktion
01. Juni 2011

Die im Herbst 2010 vorgenommene Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von UPC brachte eine Reihe von Veränderungen für die Kunden – Verschlechterungen, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) meint. Den Kunden steht in solchen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, ansonsten bleibt nur die Zustimmung zu allen Vertragsänderungen. Allerdings wechselt man den Mobilfunkvertrag leichter als den Festnetz-Internetanschluss, sind die Konsumentenschützer überzeugt: Der VKI brachte daher nach erfolgloser Abmahnung – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – die Klage auf Unterlassung von 24 AGB-Klauseln ein.

Das HG Wien qualifizierte nun 22 Klauseln als nichtig, darunter die auch von anderen Unternehmen verwendeten und äußerst umstrittenen Regelungen zur Zustellung von Online-Rechnungen und Entgelten für die Papierrechnung, zum Ausschluss von Rechnungseinwendungen sowie zur Vertragsänderung via Erklärungsfiktion und zur Datenverwendung.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Das Urteil zum Download

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Redaktion

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