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„Krone“-Gesellschafter: BWB lässt Fusionsantrag prüfen

Wegen Zweifeln an der Anmeldefähigkeit des Zusammenschlusses zwischen Funke Österreich Holding, Signa Holding und Krone-Verlag hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt.
Von Redaktion
26. Januar 2020

Am 30.12.2019 hat die WAZ Ausland Holding GmbH, an der die Signa Holding mit 49 Prozent beteiligt ist, den Wechsel von der gemeinsamen Kontrolle zur alleinigen Kontrolle an der Krone-Verlag GmbH, der Krone-Verlag GmbH & Co Vermögensverwaltung KG, der Krone-Verlag GmbH & Co KG sowie der Krone Media Aktiv GmbH bei der BWB angemeldet.

Für die BWB bestehen erhebliche Bedenken zur Anmeldefähigkeit des Zusammenschlusses, weshalb sie am 24.01.2020 einen Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses beim Kartellgericht gestellt hat.

Während der Prüfung des Zusammenschlusses haben sich nach Angaben der Behörde komplexe Fragen insbesondere im Hinblick auf die Auslegung der vorgelegten Gesellschaftsverträge ergeben.

Nach den der BWB vorliegenden Informationen seien wesentliche gesellschaftsrechtliche Fragen zwischen den Unternehmen nicht endgültig gelöst und befänden sich im Klärungsprozess vor mehreren Gerichten.

Somit sei eine Klarheit über die genauen Strukturen des Zusammenschlusses (§ 7 KartG) nicht gegeben.

Da die BWB in der Fusionskontrolle keine gesetzlichen Zurückweisungsmöglichkeiten von Zusammenschlüssen hat, wurde wie gesetzlich vorgesehen ein Antrag beim Kartellgericht gestellt.

Das Kartellgericht hat grundsätzlich fünf Monate Zeit über den Antrag der BWB zu entscheiden.

(Quelle: BWB)

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