"Format": Öffnung von Strasser-Konten beantragt
05. April 2011
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption hat nun offiziell die Öffnung aller Bankkonten von Ernst Strasser beantragt. Der streng vertrauliche Kontenöffnungsbefehl vom 25. März 2011 wurde am 27. März vom Landesgericht für Strafsachen Wien genehmigt und an die Fachverbände der Banken und der Kreditgenossenschaften sowie der Raiffeisen- und Sparkassen weitergeleitet. Dies berichtet das Wirtschaftsmagazin "Format" online.
Verdacht der Bestechalichkeit
Konkret ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Strasser - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - drohen laut "Format" bis zu zehn Jahre Gefängnis. Strasser wird verdächtigt, gegen den Paragrafen 304 Absatz 1 Strafgesetzbuch verstoßen zuu haben: "Ein Amtsträger (...), der für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen (...) Wer jedoch die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen." Bei Strasser geht es laut "Format"um ein gefordertes Jahreshonorar von 100.000 Euro.
Weitere Details zur Affäre Strasser präsentiert das Wirtschaftsmagazin "Format" in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe.
Quelle: Format
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