Plattformökonomie: EU-Parlament für bessere Absicherung Beschäftigter
21. September 2021
Wer für Online-Plattformen arbeitet, wird oft fälschlicherweise als selbstständig eingestuft. Dadurch geht der Zugang zu Sozialschutz und anderen Arbeitsrechten verloren. Um diesen Mangel an Rechtssicherheit zu beheben, schlägt das Europäische Parlament eine Umkehrung der Beweislast vor: Im Falle eines Gerichtsverfahrens sollten nicht mehr die Arbeitnehmer, sondern die Arbeitgeber in Zukunft nachweisen, dass kein Arbeitsverhältnis besteht.
Die Abgeordneten sprechen sich jedoch dagegen aus, alle Plattformarbeiter automatisch als Angestellte zu behandeln. Wer wirklich selbständig arbeitet, sollte in dieser Position bleiben dürfen.
In der am Donnerstag in Straßburg angenommenen Entschließung wird ein europäischer Rahmen gefordert, der Personen, die für digitale Arbeitsplattformen arbeiten, das gleiche Maß an sozialem Schutz bietet wie Arbeitnehmer der gleichen Kategorie, die nicht für Plattformen arbeiten. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Verantwortung der Plattformen für Gesundheit und Sicherheit und das Recht, in Tarifverhandlungen faire Arbeitsbedingungen auszuhandeln.
Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung
Die Abgeordneten erkennen an, dass die Plattformarbeit neue Arbeitsplätze schafft und Konsumenten eine größere Wahlmöglichkeit bietet. Sie sind jedoch besorgt über die schlechten Arbeitsbedingungen, mit denen Plattformbeschäftigten häufig konfrontiert sind.
Da diese oft erhöhten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind, wie etwa Verkehrsunfällen oder Verletzungen durch Maschinen, sollten sie mit auch angemessener persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden. Diejenigen, die in Transport- und Lieferdiensten tätig sind, müssen eine garantierte Unfallversicherung haben, so die Abgeordneten.
Transparente Algorithmen
Die Abgeordneten fordern außerdem, dass Plattformitarbeiter ein Recht auf transparente, nicht-diskriminierende und ethische Algorithmen haben sollten. Algorithmische Funktionen wie Aufgabenzuweisung, Bewertungen, Preisgestaltung und Deaktivierungsverfahren sollten stets verständlich erklärt und klar kommuniziert werden.
Die Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit haben, die von den Algorithmen getroffenen Entscheidungen anzufechten. Auch müssen automatisierte Prozesse immer auch von Menschen beaufsichtigt werden.
Die Entschließung wurde mit 524 Ja-Stimmen,39 Nein-Stimmen und 124 Enthaltungen angenommen.
Hintergrund
Plattformmitarbeiter sind Personen, die über eine digitale Plattform Arbeiten ausführen oder Dienstleistungen anbieten. Der derzeitige europäische Rechtsrahmen wird den neuen Realitäten dieser Art von Arbeit nicht gerecht, sodass eine Aktualisierung der Verordnung erforderlich ist.
In ihrem Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte kündigte die Europäische Kommission an, bis Ende dieses Jahres eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern vorzulegen.
Quelle: EU-Parlament
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