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Hinweisgeberschutzgesetz: Regierungsentwurf geht in Begutachtung

Am 3. Juni startete die Begutachtungsfrist für den österreichischen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Die Begutachtungsfrist beträgt sechs Wochen.
Von Redaktion
03. Juni 2022

Das Arbeitsministerium hat am 3. Juni 2022 den Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz in Begutachtung gegeben. Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie der Europäischen Union, die den Schutz von Hinweisgebern vorsieht, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Das Gesetz umfasst die Schaffung von internen und externen Stellen zur Meldung von Rechtsverletzungen in Lebensbereichen von besonderem öffentlichen Interesse. Auch ist der durch die EU vorgegebene Schutz von Hinweisgebern im Gesetzesentwurf enthalten.

Die neue Regelung sei ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz, so Vizekanzler Werner Kogler. Hinweisgeber seien künftig stärker geschützt – durch das Aufzeigen von Missständen müssten künftig nicht mehr Job, Karriere und finanzielle Sicherheit aufs Spiel gesetzt werden. „Besonders positiv ist auch, dass die Meldungen an die zuständige Stelle anonym erfolgen können“, so Kogler.

Der Entwurf enthält alle Vorgaben der Europäischen Kommission, soll aber nach dem Willen der österreichischen Regierung auch die finanzielle und personelle Mehrbelastung betroffener Institutionen und Unternehmen, die durch die Errichtung von Meldestellen entstehen, möglichst geringhalten.

Einrichtung von internen und externen Meldestellen

Das Gesetz umfasst die Errichtung von Meldestellen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, wobei von letzteren Unternehmen betroffen sind. „Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten haben mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes Meldestellen im Unternehmen einzurichten. Die Meldestellen gehen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nach, unter anderem hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen oder Verstößen im öffentlichen Auftragswesen“, betonte Arbeitsminister Martin Kocher.

Der private Sektor erhält aber auch eine externe, betriebsunabhängige Meldestelle, die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt sein wird. Eine Unterscheidung zwischen internen und externen Meldestellen findet auch im öffentlichen Sektor statt. Interne Meldestellen für den öffentlichen Sektor sind bei der Bundesdisziplinarbehörde einzurichten, eine externe Meldestelle wird ebenfalls beim BAK verortet.

Regulative Vorkehrungen

Weitere Inhalte, die in der Richtlinie enthalten sind, sind unter anderem eine klare Abgrenzung der Personen und der Bereiche, die vom Hinweisgeberschutz umfasst sind, Verfahren zur Behandlung und Dokumentation von Hinweisen sowie regulative Vorkehrungen, um faktisch bereits etablierte Hinweisgebersysteme zu erhalten. „Zudem sieht der Gesetzesentwurf Verwaltungsstrafbestimmungen für die Behinderung und Unterdrucksetzung von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sowie für die rechtswidrige Aufdeckung deren Identität vor“, so Kocher abschließend.

Verspätete Umsetzung aufgrund „intensiver Verhandlungen“

Die sogenannte Whistleblower-Richtlinie wurde am 26. November 2019 durch die Europäische Union kundgemacht und war bis spätestens 17. Dezember 2021 im österreichischen Recht umzusetzen. Aufgrund intensiver Verhandlungen und der Klärung offener Punkte hat sich die Umsetzung laut Kocher und Kogler verzögert. Nur vier EU-Staaten haben die Richtlinie fristgerecht umgesetzt.

Quelle: BMA

 

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