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Gemeinsame Position der Kartellbehörden zum Digital Markets Act

Die Leiter der im European Competition Network (ECN) organisierten nationalen Wettbewerbsbehörden haben ein gemeinsames Papier zur Rolle nationaler Wettbewerbsbehörden bei der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) verabschiedet.
Von Redaktion
25. Juni 2021

In ihrem gemeinsamen Papier sprechen sich die Behördenleiter für die Etablierung eines Mechanismus‘ zur engen Koordinierung und Kooperation zwischen diesen Behörden im Zusammenhang mit dem DMA aus, der auf dem seit über 15 Jahren erfolgreich etablierten ECN-Modell aufsetzen könnte.

Hintergrund der Diskussion ist der am 15. Dezember 2020 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag zu einem Gesetz über digitale Märkte („Digital Markets Act“, DMA). Dieser zielt auf bestreitbare und faire Märkte im Digitalbereich ab und weist damit einige Berührungspunkte mit dem Wettbewerbsrecht auf.  

Fachartikel zum DMA, Compliance Praxis, 1/2021

Der vorgeschlagene Verordnungsentwurf richtet sich an große Online-Plattformen, die auf Grund bestimmter Kriterien als „Gatekeeper“ einzustufen sind. Diesen werden dann im Hinblick auf besonders relevante „Kern-Plattformdienste“, zu denen Online-Intermediäre, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Video-Sharing-Plattformen, bestimmte Kommunikationsdienste, Betriebssysteme, Cloud-Dienste und Anbieter von Diensten im Bereich Online-Werbung zählen können, besondere Pflichten auferlegt.

Beispielsweise sieht der Entwurf vor, dass als „Gatekeeper“ eingestufte Plattformen Dritten in bestimmten Situationen die Zusammenarbeit mit deren Diensten erlauben müssen, oder dass entsprechende Plattformen von ihnen selbst angebotene Dienste beim Ranking nicht bevorzugt behandeln dürfen.  

Quelle: Bundeskartellamt

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