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Tischlereikartell: Keine Geldbuße für Kronzeugen

Die BWB hat im Tischlereikartell auf die Beantragung einer Geldbuße gegen Fürst Möbel verzichtet. Anträge gegen die übrigen Beteiligten werden folgen.
Von Redaktion
04. April 2022

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Rahmen ihrer Untersuchungen im Bereich Bau- und Möbeltischlerei am 28.03.2022 einen Antrag beim Kartellgericht auf Feststellung der Zuwiderhandlung nach § 1 Abs 1 KartG gegen das niederösterreichische Unternehmen Fürst Möbel GmbH und seine Muttergesellschaft (zusammen im Weiteren „Fürst“) gestellt.

Fürst stellte einen Kronzeugenantrag und kooperierte in der Folge umfassend mit der BWB. So hat Fürst insbesondere als Erster Informationen und Beweismittel vorgelegt, die es der BWB ermöglichten, Ihre Untersuchungen auszuweiten. Aus diesem Grund wird von der Verhängung einer Geldbuße gegen Fürst abgesehen und lediglich die Feststellung der Teilnahme am Kartell beantragt.

Fürst war von 2002 bis 2019 Mitglied des Kartells und bei mehr als 100 Projekten an Kartellabsprachen beteiligt. Betroffen sind vor allem Ausschreibungen an Großobjekten in unterschiedlichen Bereichen (z.B. im Gesundheitsbereich).

Gegen das Unternehmen Norer Tischlereigesellschaft m.b.H., das ebenfalls Kronzeuge ist, stellte die BWB am 16.02.2022 einen Antrag auf Verhängung einer (geminderten) Geldbuße.

Die BWB wird in absehbarer Zeit weitere Anträge gegen die übrigen beteiligten Unternehmen einbringen.

(Quelle: BWB)

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