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Kartellrecht: Ein überraschendes Urteil

Laut Kartellgericht verstößt Peugeot Austria gegen das Verbot des Missbrauchs einer ­markt­beherrschenden Stellung. Wird dieses österreichische Urteil zur relativen Marktmacht von ­Unternehmen gegenüber Abnehmern und Lieferanten auf ganz Europa ausstrahlen?
Von Mag. Martin Eckel LL.M., Mag. Julia Lörincz
03. August 2020 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2020, S. 7
Nach einem langjährigen Verfahren zwischen dem Generalimporteur Peugeot Austria und dem österreichischen Peugeot-Händler Büchl hat das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht am 12. Mai 2020 in erster Instanz entschieden, dass Peugeot Austria seine marktbeherrschende Stellung gegenüber Büchl missbraucht hat.1 Im Verfahren ging es um die Auferlegung von Vertragsbedingungen durch Peugeot Austria, die nach Ansicht des Kartellgerichts Händler wirtschaftlich erheblich benachteiligten. Peugeot Au...

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