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EU prüft: Haben ÖBB und tschechische Staatsbahn RegioJet behindert?

Die EU-Kommission wirft ÖBB und České dráhy vor, dem Konkurrenten RegioJet den Zugang zu gebrauchten Waggons bewusst verwehrt zu haben.
Von Redaktion
13. Juni 2022

Die Europäische Kommission hat die etablierten tschechischen und österreichischen Schienenverkehrsbetreiber, České dráhy („ČD“) und Österreichische Bundesbahnen („ÖBB“), von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass beide gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Die Kommission prüft derzeit, ob sie Absprachen auf dem Markt für gebrauchte Schienenpersonenwagen getroffen haben, um den Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr zu verfälschen.

Mitteilung der Beschwerdepunkte zum mutmaßlichen kollektiven Boykott durch die Unternehmen

Im Jahr 2011 ist das tschechische Eisenbahnunternehmen RegioJet in Tschechien in den Schienenpersonenfernverkehr eingetreten. RegioJet setzte weitgehend gebrauchte Schienenverkehrswagen ein, um mit ČD und ÖBB konkurrieren zu können.

Die Kommission hat vorläufig festgestellt, dass ČD und ÖBB zwischen 2012 und 2016 einen kollektiven Boykott betrieben haben, um ihre Marktposition zu erhalten und die Expansion von RegioJet sowohl in Tschechien als auch auf der internationalen Bahnstrecke zwischen Prag und Wien zu behindern. Ein kollektiver Boykott liegt vor, wenn eine Gruppe von Wettbewerbern vereinbart, einen tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerber auszuschließen oder zu behindern.

Die Kommission vertritt insbesondere die vorläufige Auffassung, dass ČD und ÖBB vereinbart haben, RegioJet den Zugang zu den gebrauchten Wagen der ÖBB für den Schienenpersonenfernverkehr zu erschweren. Damit RegioJet diese Wagen nicht erwerben konnte, sprachen ČD und ÖBB ihre Vorgehensweise ab, um RegioJet beim Verkauf gebrauchter ÖBB-Wagen zu boykottieren.

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, würde das Verhalten von ČD und ÖBB gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen, der wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken wie Absprachen verbietet.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Quelle: EU-Kommission

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