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FMA intensiviert Dialog mit Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsräten

Die Finanzaufsichtsbehörde (FMA) und die Abschlussprüferaufsichtsbehörde Österreichs (APAB) haben auf einer gemeinsamen Konferenz erstmals über Lehren aus jüngsten Finanz- und Bilanzskandalen diskutiert.
Von Redaktion
20. September 2021

Auf europäischer Ebene wird gerade eine weitreichende Reform der Unternehmensbilanzierung und deren Überprüfung angestrebt mit dem Ziel, die Qualität der Bilanzierung börsennotierter Unternehmen bzw. von Unternehmen öffentlichen Interesses (PIEs) zu verbessern und damit die Stabilität der Finanzmärkte und das Anlegervertrauen zu stärken.

Auf der ersten Online-Konferenz von FMA und APAB nahmen mehr als 400 Aufsichtsräte teil und diskutierten mit hochkarätigen Referenten die „Besonderen Herausforderungen für den Prüfungsausschuss von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs)“. 

Verschärfte Regeln – erhöhte Anforderungen

In ihrer einleitenden Keynote zog Univ.-Prof. Dr. Annette Köhler von der Universität Duisburg-Essen und Prüfungsausschussvorsitzende der deutschen GEA Group AG die Lehren aus dem Wirecard-Skandal, die in Deutschland mit 1. Juli 2021 umgesetzt wurden: etwa die verpflichtende Einrichtung von Prüfungsausschüssen für PIEs; die Verschärfung der externen wie internen Rotationspflicht der Abschlussprüfer; die Erhöhungen der Bußgelder bei ausgewählten Verstößen sowie die Verpflichtung, dass künftig zwei der Mitglieder im Prüfungsausschuss ausgewiesene Finanzexperten sein müssen.

„Das trägt dazu bei, ein Sparring auf Augenhöhe zu ermöglichen und verbessert die Qualität der Diskussion in den Aufsichtsgremien“, so Annette Köhler. Gleichzeitig betonte die Expertin: „Nach der Reform ist vor der Reform. Es dürfte noch weitere Anpassungen geben – zum Beispiel in Bezug auf die Ausweitung des Prüfungsgegenstandes sowie die Trennung von Prüfung und Beratung.“  Die ersten Maßnahmen der Lehren aus Wirecard sind in Österreich bereits in Kraft.  

3K-Regel für Prüfungsausschüsse: Kompetenz – Kontrolle – Kommunikation

Die FMA-Expertinnen Angelika Casey und Karin Tenora brachten praxisorientierte Tipps in die Diskussion ein: „Wenden Sie für Aufsichtsräte und Ausschüsse die 3-K-Regel an: Kompetenz – Kontrolle – Kommunikation. Abschlussprüfer, Prüfungsausschuss und Aufsichtsbehörde müssen intensiv miteinander kommunizieren.“ Besonderes Augenmerk sei dabei auf die wichtigen Prüfungssachverhalte und besonderen Risiken, die sogenannten KAMs (Key Audit Matters) im Bestätigungsvermerk, zu legen, die derzeit leider noch zu stark standardisiert und zu wenig auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten abgehandelt würden.

Der Prüfungsausschuss dürfe sich auch nicht scheuen, auf externes Wissen zurückzugreifen. „Laden Sie etwa auch den Staatskommissär zu Ihrer nächsten Prüfungsausschusssitzung ein, fordern Sie sämtliche externe Berichte wie etwa die Ergebnisse von Vor-Ort-Prüfungen der FMA und OeNB an.“  

APAB-Vorstand Michael Komarek empfahl, vor allem bei Nicht-Prüfungsleistungen besondere Vorsicht walten zu lassen, denn diese können die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern gefährden. Entsprechend sei auch die Honorargestaltung zu hinterfragen. Weiters riet er eindringlich davon ab, Überwachungsaufgaben des Prüfungsausschusses zu delegieren.  

Eva Eberhartinger, Universitätsprofessorin an der WU Wien, erinnerte daran, in Aufsichtsräten auf diverse Qualifikationen zu achten: „Es braucht etwa neben Finanzexpertise auch Nachhaltigkeitskompetenz im Kontrollgremium – ganz abgesehen von Personen, die das Geschäftsmodell und die Märkte gut kennen.“ Jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied müsse aber zwei Kompetenzen erfüllen: „Unabhängigkeit im Geiste, im Sinne einer kritisch-wohlwollenden Persistenz bei Nachfragen sowie Hartnäckigkeit im Verfolgen von Punkten, die man für wichtig hält.“ 

Quelle: FMA

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