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EU: Herkunftssiegel für Traditionshandwerk geplant

Die Gesetzgebung zum Markenschutz von Traditions- und Qualitätsprodukte soll europaweit harmonisiert werden.
Von Redaktion
14. Mai 2023

Das Europäische Parlament und Unterhändler des Ministerrats haben sich auf einen neuen gesetzlichen Rahmen für Herkunftssiegel geeinigt, um das traditionelle Handwerk zu schützen. Die neue Gesetzgebung betrifft Waren, die, anders als Lebensmittelmarken, bislang nicht durch Herkunftssiegel geschützt sind: Goldschmiedearbeiten, Textilien, Spitzenarbeiten, Naturgestein, Besteck, Glas und Porzellan. Die neue Gesetzgebung soll die unterschiedlichen Nationalsysteme von Regionalmarken zum Schutz von Tradition- und Qualitätswaren harmonisieren. 

Nationale Registrierung, aber nach einheitlichem Verfahren 

Die Registrierung von Herkunftsbezeichnungen soll erstmal auf nationaler Ebene erfolgen, dennoch nach einem EU-weit einheitlichen Verfahren, dessen Umsetzung in einem zweiten Schritt vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) überprüft werden soll. Eine festgelegte Zeitschiene zur Abwicklung der administrativen Prozedur soll sicherstellen, dass diese von den nationalen Verwaltungen effektiv umgesetzt wird. Die Nationalbehörden werden auch gehalten sein, Mikro-, Klein- und mittelständische Unternehmen bei der Erstellung des Registrierungsantrags zu helfen und bei der Anhebung von Registrierungsgebühren die finanzielle Lage der Unternehmen zu berücksichtigen.  

Die Marktkontrolle bleibt Sache der Mitgliedsländer

Die EU-Parlamentarier und die Unterhändler des Ministerrates wollen den Mitgliedsländern die Wahl lassen, ob sie eine eigene Registrierungsbehörde einrichten oder das gesamte Registrierungsverfahren dem EUIPO überlassen. Mitgliedsstaaten ohne eigene Registrierungsbehörde werden jedoch Kontaktstellen einrichten müssen, die den Antragstellern bei der Prozedur beistehen; wobei es möglich gemacht werden soll, den Antrag online einzureichen. Den Nationalbehörden soll auch die Marktkontrolle – inklusive des Online-Markts – obliegen: Sie müssen gewährleisten, dass Herkunftsbezeichnungen nicht unrechtmäßig verwendet werden.   

Vorteile vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen

Von dem vereinfachten Antragstellungsverfahren und den niedrigeren Gebühren werden vor allem klein- und mittelständische Unternehmen profitieren, meint die EVP-Abgeordnete Marion Walsmann. Von der anvisierten Regelung verspricht sie sich einen faireren Wettbewerb, einen besseren Schutz vor Markenfälschungen, eine höhere Wertschätzung traditioneller Handwerke und nicht zuletzt die Schaffung neuer Arbeitsstellen.

Die Vereinbarung muss nun vom Plenum des Europäischen Parlaments und vom Ministerrat bestätigt werden, um in Kraft zu treten.

Quelle: Europäische Union

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