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Murano-Glas & Co.: EU will geistiges Eigentum besser schützen

Die Europäische Kommission will das geistige Eigentum an handwerklichen und industriellen Produkten aus Europa in der EU und darüber hinaus stärker schützen.
Von Redaktion
20. April 2022

Die Kommission hat einen Rahmen zum Schutz des geistigen Eigentums an handwerklichen und industriellen Produkten vorschlagen. Dieser Rahmen beruht auf der Originalität und Authentizität traditioneller Praktiken aus den europäischen Regionen. Er erfasst Produkte wie Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porzellan aus Limoges, Messerschmiedewaren aus Solingen und Bunzlauer Keramik. Obwohl diese hoch geschätzten Produkte einen europaweiten, teilweise weltweiten Ruf genießen, verfügten die Hersteller bislang über keinen EU-weiten Schutz der Bezeichnung, die Ursprung und Ansehen ihrer Produkte mit deren Qualität verknüpft.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll Folgendes erreicht werden:

  • Einführung eines EU-weiten Schutzes geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte, damit Hersteller die mit ihren Produkten verbundenen Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten EU schützen und durchsetzen können.
  • Ermöglichung einer einfachen und kostengünstigen Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte durch Einführung eines zweistufigen Antragsverfahrens. Die Hersteller müssten die Eintragung einer geografischen Angabe bei den benannten Behörden der Mitgliedstaaten beantragen, welche anschließend erfolgreiche Anträge zur weiteren Bewertung und Genehmigung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weiterleiten würden. Wenn ein Mitgliedstaat kein nationales Bewertungsverfahren eingerichtet hat, können Anträge auch direkt beim EUIPO gestellt werden. Der Vorschlag verschafft Herstellern auch die Möglichkeit, ihre Produkte selbst für konform mit den Produktspezifikationen zu erklären, wodurch das System flexibler und kostengünstiger wird.
  • Vollständige Kompatibilität mit dem internationalen Schutz des geistigen Eigentums, indem Hersteller handwerklicher und industrieller Produkte mit eingetragener geografischer Angabe in die Lage versetzt werden, ihre Produkte in allen Unterzeichnerländern der Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu schützen, der die EU im November 2019 beigetreten ist und die geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte abdeckt. Zugleich wird es nun möglich, entsprechende geografische Angaben aus Drittländern in der EU zu schützen.
  • Unterstützung der Entwicklung von Europas ländlichen Gebieten und Regionen, indem Herstellern, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Anreize geboten werden, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen. Die vorgeschlagene Verordnung wird auch dazu beitragen, einzigartige Fertigkeiten zu erhalten, die ansonsten möglicherweise verloren gehen, insbesondere in den ländlichen und weniger entwickelten Regionen Europas. Die Regionen würden vom Ansehen der neuen geografischen Angaben profitieren. Dies kann hilfreich sein, um Touristen anzuziehen und in den Regionen neue, hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen, wodurch ihre wirtschaftliche Erholung angekurbelt wird.

Quelle: EU-Kommission

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