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EU-Kartellwächter verhängen Geldbuße von 20 Mio. EUR gegen Ex-Ethanolhersteller

Die Kommission hat das spanische Unternehmen Abengoa wegen Beteiligung an einem Kartell zur Bildung von Großhandelspreisen auf dem europäischen Ethanolmarkt bestraft.
Von Redaktion
13. Dezember 2021

Ethanol ist ein Alkohol aus Biomasse (wie Weizen, Mais oder Zuckerrüben), der bei Mischung mit Benzin als Biokraftstoff für Kraftfahrzeuge verwendet werden kann. Der Hafen von Rotterdam und der Binnenschifffahrtsmarkt Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen sind die wichtigsten europäischen Handelsorte für Ethanol. S&P Global Platts (im Folgenden „Platts“), ein Anbieter von Preisbewertungen für verschiedene Rohstoffmärkte, berücksichtigt die Handelstätigkeit in diesem Bereich bei der Ermittlung seiner Referenzwerte für Ethanol, die in der Branche als Referenzpreise verwendet werden. Platts verwendet ein Preisbewertungsverfahren mit der Bezeichnung „Market on Close“ (MOC).

Abengoa, vormals einer der größten Ethanolhersteller in der EU, koppelte seine Ethanolverkaufsverträge überwiegend an die durchschnittlichen monatlichen Ethanol-Benchmarks von Platts. Daher könnten sich die Ethanol-Benchmarks unmittelbar auf die Einnahmen ausgewirkt haben, die Abengoa aus seinen Ethanolverkäufen erzielte.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Abengoa sein Handelsverhalten vor, während und nach dem sogenannten „MOC Window“ von Platts, d. h. dem Zeitraum zwischen 16.00 Uhr und 16.30 Uhr Londoner Zeit, regelmäßig mit anderen Unternehmen abstimmte. Dabei verfolgte Abengoa das Ziel, die Ethanol-Benchmarks von Platts künstlich zu steigern, stabil zu halten bzw. ein Sinken zu verhindern. Abengoa beschränkte auch die Ethanol-Lieferungen nach Rotterdam, um die im „MOC Window“ verfügbaren Mengen zu verringern. Die Ethanolhändler von Abengoa hatten rechtswidrige Kontakte zu Mitarbeitern anderer Unternehmen, zumeist in Form von Chats, um sich mit ihnen vor, während und nach dem „MOC Window“ in Bezug auf einige Handelstätigkeiten von Abengoa abzustimmen. Diese Verhaltensweisen sind nach den EU-Wettbewerbsvorschriften verboten.

Die Zuwiderhandlung betraf den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Abengoa war vom 6. September 2011 bis zum 16. Mai 2014 daran beteiligt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte, dass die Kommission eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber Kartellen verfolge, damit der Wettbewerb auch auf Märkten funktioniere, wo es für den ökologischen Wandel wichtig ist, wie beim Ethanol-Markt.“

Die gegen Abengoa verhängte Geldbuße, die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Kooperation des Unternehmens gesenkt wurde, beläuft sich auf 20 Millionen Euro.

Quelle: Europäische Kommission

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