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Compliance Presseschau, 30.5.2023

Ihre wöchentliche Zusammenstellung relevanter Berichte und Kommentare aus der deutschprachigen Presse zu Governance, Recht und Compliance. 
Von Redaktion
30. Mai 2023

Antikorruption

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKstA) hat eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch der ehemaligen Familienministerin Sophie Karmasin vom Vorwurf des schweren Betrugs eingereicht. Der Richter hatte zwar erkannt, dass Karmasin mit Vorsatz die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit verschwiegen hatte, um ihre Fortbezüge nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt beziehen zu können. Da sie aber das Geld rechtzeitig, vor dem Einschreiten der Behörden, zurückgezahlt hatte, handelt es sich hierbei um einen Fall der „tätigen Reue“, befand der Richter. Wegen des Vorwurfs der illegalen Absprachen bei Studienaufträgen verurteilte er Karmasin hingegen zu 15 Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung. Der Standard

IT-Compliance

Sam Altman, Mitgründer und Chef des Chat-GPT-Anbieters Open AI, erklärte in London, das Unternehmen erwäge den Rückzug aus Europa. Grund sind die bevorstehenden Vorschriften der Europäischen Union für künstliche Intelligenz, die Altman als „Überregulierung“ bezeichnete. Der Gesetzesvorschlag, der derzeit diskutiert wird, sieht vor, dass Unternehmen, die sogenannte Generative KI wie Chat-GPT entwickeln, verwendetes urheberrechtlich geschütztes Material offenlegen müssen, berichtet die Süddeutsche Zeitung

Kapitalmarktrecht

EU- Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness hat einen neuen Vorschlag für ein Gesetzespaket („Investment Package) vorgelegt, das vor allem Kleinanleger schützen soll. Anders als der ursprüngliche Gesetzesvorschlag enthält die Überarbeitung kein Provisionsverbot für Finanzberater. Dieses soll nur für beratungsfreie Vermittlungen gelten. Sonst schreibt der Entwurf vor, dass Kunden genau informiert werden, wie viel Provision ein Berater für die Vermittlung eines Produkts bekommt. Außerdem müssen die Berater den individuellen Bedarf und das Interesse ihrer Kunden genauer als bisher abprüfen und so eine stärker „maßgeschneiderte“ Beratung ermöglichen, so die FAZ.

Arbeitsrecht

Das Landesgericht Niedersachsen hat die Klage nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz einer Person, die sich als non-binäre Person bezeichnete und vergeblich um die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten an einer Hochschule beworben hatte, zurückgewiesen. Dass die Hochschule die Besetzung der Stelle auf weibliche Personen beschränke, sei zulässig, urteilte das Gericht. Eine unter­schied­liche Behand­lung wegen des Geschlechts ist nämlich erlaubt, wenn dieses wegen der Art der aus­zu­übenden Tätig­keit eine wesent­liche und ent­schei­dende beruf­liche Anfor­de­rung darstellt. (haufe.de)

ESG-Compliance

Laut einem Bericht der australischen Menschenrechtsorganisation Walk Free waren 2021 weltweit 50 Millionen Menschen als moderne Sklaven gefangen. Moderne Sklaverei definiert Walk free als „systematischen Entzug der Freiheit eines Menschen. Dazu gehören unter anderem Menschen- und Kinderhandel sowie erzwungene Arbeit und sexuelle Ausbeutung. Geflüchtete sind vom Sklavenhandel am häufigsten betroffen. Nach dem Bericht ist moderne Sklaverei in Nordkorea, Eritrea, Mauretanien, Saudi-Arabien, in der Türkei, in Tadschikistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Russland, Afghanistan und Kuwait am verbreitetsten, sie sei aber auch in G20-Staaten anzutreffen. Diese profitieren vor allem indirekt davon, indem sie jährlich „Risikoprodukte, in denen Sklavenarbeit steckt, im Wert von 468 Milliarden US-Dollar importieren. Dies berichtet die taz.  

Kartellrecht

Bei einer Untersuchung der britische Wettbewerbsaufsicht CMA wegen möglicher Wettbewerbsverstöße im Anleihe-Handel wird die Deutsche Bank wohl straffrei bleiben. Die CMA hält der Bank zugute, dass sie den Sachverhalt proaktiv an die Behörde gemeldet, auf mögliche Rechtsverletzungen hingewiesen und bei der Untersuchung umfassend kooperiert hatte, wie eine CMA-Sprecherin mitteilte. (SZ

Der Arzneikonzern Roche hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingereicht. Lauterbach will mit dem zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Gesetz ein Milliardenloch in den Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stopfen. Das Gesetz hat die Rabatte, die Arzneimittelhersteller den gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen, für dieses Jahr erhöht. Darin sieht Roche einen "nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundgesetzlich zu schützende Berufsausübungsfreiheit sowie den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz". (Der Spiegel)

 

 

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