08. Januar 2025
Kartellrecht
Es gibt ein Update im Fall Baukartell: Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht eine Geldbuße in Höhe von 110.000 Euro gegen die Pichler Bau GmbH aufgrund der Nebenbeteiligung im Baukartell im Bereich Tiefbau in der Steiermark verhängt. Zumindest zwischen Juni 2013 und Juli 2016 soll die Firma gegen das Kartellverbot verstoßen haben. Pichler kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes mit der Bundeswettbewerbsbehörde. Die BWB hat deshalb eine geminderte Geldbuße beantragt. (BWB)
Cybersecurity/Urheberrecht
Die EU-Kommission warnt aktuell vor zunehmenden Cyber-Bedrohungen im Bereich der Gesundheitssysteme, vor allem verursacht durch Ransomeware-Banden, welche die Gesundheitsdaten von Bürger:innen im Visier haben. Die Attacken können zu enormen Störungen in Krankenanstalten führen. 2023 wurden 309 gravierende Vorfälle im Gesundheitssektor gemeldet. Laut EU soll man ua auf Schulungen und Sensibilisierung des Personals setzen. Außerdem wäre die Unterstützung von kleineren Krankenhäusern und Gesundheitsdienstlern durch finanzielle Mittel ein wichtiger Punkt. (Presse)
Deepfakes sind ua auch im schulischen Alltag ein Thema: Sie können täuschend echt wirkende Bild-, Video- und Sprachaufnahmen erzeugen, welche auf den ersten Blick als Fälschung nicht enttarnbar sind. Rechtlich gesehen, bietet das Recht am eigenen Bild gemäß § 78 Urheberrechtsgesetz Schutz, indem es die Verbreitung von Bildnissen ohne Zustimmung der betroffenen Person untersagt. Bei einem Verstoß dagegen, können Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung sowie Schadenersatz geltend gemacht werden. Strafrechtlich kann die Verbreitung von Deepfakes als Cybermobbing gemäß § 107c Strafgesetzbuch geahndet werden, was mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist. Zusätzlich schützt das „Recht am gesprochenen Wort“ vor unzutreffenden oder manipulierten Zitaten und Imitationen. (Presse)
EU-Regulierung
Im Zuge der vergangenen Compliance News haben wir bereits darüber berichtet: Die EU untersucht derzeit mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA), wie im Fall von Elon Musk und dem sozialen Netzwerk X. Man möchte politische Neutralität und Sicherheit gewährleisten können. Auch ein aktueller Artikel der Presse beleuchtet den DSA und die einzelnen Punkte dessen, die darauf abzielen, große Online-Plattformen und Suchmaschinen dazu zu verpflichten, aktiver gegen illegale Inhalte und Risiken zu werden, zum Schutz der Öffentlichkeit. In Sachen Produkt ist die Bandbreite der betroffenen Produktkategorien groß: Von Handy, über Fitness-Tracker bis zu den so genannten "smarten" Haushaltsgeräten und Autos ist die Liste lang, denn immer mehr Dinge aus unserem Lebensalttag sind mit dem Web verbunden. (Presse)
Die großen Online-Plattformen Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und weitere haben nun den aktualisierten "Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassrede im Interne" (“Code of Conduct on Countering Illegal Hate Speech Online") unterschrieben und sich damit verpflichtet, rigidere Maßnahmen gegen solche Aktivitäten zu setzen. Der Kodex wurde nun in den Digital Services Act integriert, so die Europäische Kommission in einer aktuellen Mitteilung. (MLEX)
Autoren
Mag. Christiane Jördens Bakk.
Mag. Christiane Jördens, Bakk. hat Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Uni Wien studiert und bereits während ihres Studiums begonnen als Redakteurin, Texterin und Model zu arbeiten. A...