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In Italien flattern künftig keine Blitzerfotos mehr ins Haus. Puls24 muss Ex-Politiker Heinz-Christian Strache entschädigen und der Chef der deutschen Anti-Geldwäsche-Behörde weiß ganz genau, wie man Geld wäscht. All das und mehr in unseren Compliance News dieser Woche.
Von Redaktion
11. März 2024

Datenschutz

Wer bei unseren italienischen Nachbarn auf der Autobahn geblitzt wird, bekommt künftig kein Schreiben mit Foto mehr nach Hause. Zahlen muss man allerdings trotzdem: 
In Italien werden zum Schutz der Privatsphäre in Zukunft keine Blitzerfotos von Radarfallen mehr versendet. Dies hat das dortige Verkehrsministeriums kürzlich erlassen. So soll die Privatsphäre von nichts ahnenden Mitfahrenden gewahrt werden. Auto- und Motorradfahrer:innen, die zu schnell unterwegs waren, wird leidglich ein Bußgeldbescheid nach Hause zugestellt. Mehr dazu lesen Sie auf zdf.de.

Künstliche Intelligenz

KI-Konvention des Europarates kurz vor der Abstimmung: In Straßburg geht es derzeit zur Sache: Ver­tre­te­r:in­nen des Europarats und ausgesuchte Nichtmitglieder aus Staaten wie USA, Japan und Kanada brüten über der KI-Konvention des Europarates, dem globaleren Gegenstück zum AI Act der EU. Man stellt sich die Frage, wie man die neue Technologie möglichst verbindlich und trotzdem weltweit regulieren kann. Das Votum soll lediglich eine Formsache sein und das, obwohl es in den letzten Monaten selbst nach der offiziellen Einigung von EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten im Dezember noch einiges an Missstimmung gab. 46 Staaten des Europarates würde die KI-Konvention betreffen (deutlich mehr als der AI Act der EU), aber auch weitere an den Verhandlungen beteiligte Länder, wie bspw Mexiko, Japan und die USA. Damit könnte die Konvention die KI-Regulierung werden, die weltweit am meisten Menschen betrifft. Vertreter:innen der Zivilgesellschaft warnen jedoch vor Unzulänglichkeiten: Der rechtliche Spielraum für die Staaten sei zu groß. Lesen Sie mehr dazu im Artikel der taz.

In einem aktuellen Artikel der it-daily.net bewertet und diskutiert Thorsten Mücke, Produkt- und Portfoliomanager für die Haufe Akademie für IT-Professionals, das Thema KI als potenziellen Karriere-Pusher. Wie schätzt er die Long Term-Auswirkungen von AI auf den Arbeitsmarkt ein? Welche neuen Jobfelder ergeben sich aus der Einführung der KI? Welche Branchen sind betroffen und welche können davon besonders profitieren? Auch das Schulungsangebot von Unternehmen ist eng damit verwoben: Wie lässt sich die KI hier implementieren, um möglichst compliant und gleichzeitig erfolgreich als Weiterbildungs-Asset angewendet werden zu können? 

Wettbewerbsrecht

Digital Markets Act: Seit 7. März müssen Gatekeeper wie Apple oder Spotify vollinhaltlich die Regeln des Digital Markets Act (DMA) befolgen. Seit längstens vergangenen Donnerstag müssen sie gegenüber der EU-Kommission in einem Compliance-Bericht offenlegen, wie sie diese Verpflichtungen umgesetzt haben. Dies bedeutet konkret, dass Gatekeeper ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen nicht gegenüber jenen von Fremdanbietern, die ebenfalls über die Plattform vertrieben werden, bevorzugen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Dienste mit solchen kleinerer Mitbewerber kompatibel sind, und dürfen Kunden auch nicht daran hindern, alternative Angebote zu nutzen. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bzw. bis zu 20 Prozent in Wiederholungsfällen. Die Generaldirektorin der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde, Natalie Harsdorf-Borsch, spricht von einem "Paradigmenwechsel". 
Erst Anfang letzter Woche hatte ein Urteil für Aufsehen gesorgt: Der Tech-Gigant Apple war von der EU-Kommission zu einer Milliardenstrafe verurteilt worden. Vorangegangen war dem Urteil ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Streamingdienst Spotify. (Die Presse)

Medienrecht

Das Oberlandesgericht Wien hat nun die Verurteilung des Medienunternehmens Puls24 zu einer Entschädigung gegenüber dem Ex-Politiker Heinz-Christian Strache bestätigt: Das Landesgericht für Strafsachen Wien sah in der Berichterstattung des TV-Senders Puls24 über Straches Scheidung 2023 via Website und App den „objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht“ und, wie es im Mediengesetz geschrieben steht, „den höchstpersönlichen Lebensbereich des Antragstellers in einer Weise erörtert, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen“. Für jeweils zwei ähnliche Artikel in beiden Kanälen bestimmte das Gericht die Entschädigung von 4500 Euro. Details dazu lesen Sie auf dem Portal der Presse.

Geldwäsche

Laut aktuellen Medienberichten aus Deutschland sollen bereits im November 2023 Geldwäsche-Ermittlungen gegen Signa-Gründer René Benko in München eingeleitet worden sein. Benko-Firmen sollen überhöhte Angaben über künftige Mieteinnahmen gemacht haben. Dies geht aus einem Bericht der "Bild am Sonntag" hervor. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat ihre Geldwäsche-Ermittlungen gegen die Gesellschaften unter dem Signa-Dach nun bestätigt. Eine Sprecherin der Behörde gab allerdings an, dass es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt - also nicht gegen Firmen ermittelt werden kann, sondern immer nur gegen individuelle Menschen. Benkos Anwalt gab indes an, das Verfahren nicht zu kennen. (Die Presse)

In einem kürzlich erschienen Interview des Redaktionsnetzwerks Deutschland steht der Chef der deutschen Anti-Geldwäsche-Behörde Rede und Antwort zu provokativen Fragen, wie "Wie würden Sie eine Milliarde waschen, Herr Thelesklaf?" Der Chef der deutschen Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Intelligence Unit (FIU), Daniel Thelesklaf, gibt Auskunft über die Methoden der Geldwäscher:innen, über die Sinnhaftigkeit eines Bargeldverbots und darüber, ob man im Zusammenhang mit unseren deutschen Nachbarn wirklich zu Recht von einem Geldwäscheparadies spricht. Außerdem beschreibt er, warum Kryptowährungen - anders als vermutet - nicht das Mittel der Wahl von Kriminellen sind.

Autoren

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Redaktion

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Auto- und Motorradfahrer:innen, die zu schnell unterwegs waren, wird leidglich ein Bußgeldbescheid nach Hause zugestellt. Mehr dazu lesen Sie auf <a target='_self' href=\"https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/italien-blitzer-fotos-stopp-bussgeldbescheid-100.html\">zdf.de</a>.</p><h2>Künstliche Intelligenz</h2><p style=\"\"><b>KI-Konvention des Europarates</b> kurz vor der Abstimmung: In Straßburg geht es derzeit zur Sache: Ver­tre­te­r:in­nen des Europarats und ausgesuchte Nichtmitglieder aus Staaten wie USA, Japan und Kanada brüten über der KI-Konvention des Europarates, dem globaleren Gegenstück zum <b>AI Act der EU</b>. Man stellt sich die Frage, wie man die neue Technologie möglichst verbindlich und trotzdem weltweit regulieren kann.&nbsp;Das Votum soll lediglich eine Formsache sein und das, obwohl es in den letzten Monaten selbst nach der <b>offiziellen Einigung von EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten</b> im Dezember noch einiges an <b>Missstimmung</b> gab.&nbsp;46 Staaten des Europarates würde die KI-Konvention betreffen (deutlich mehr als der AI Act der EU), aber auch weitere an den Verhandlungen beteiligte Länder, wie bspw Mexiko, Japan und die USA. Damit könnte die <b>Konvention die KI-Regulierung</b> werden, die <b>weltweit am meisten Menschen betrifft</b>. Vertreter:innen der Zivilgesellschaft warnen jedoch vor Unzulänglichkeiten: Der rechtliche Spielraum für die Staaten sei zu groß. Lesen Sie mehr dazu im Artikel der <a target='_self' href=\"https://taz.de/Vor-finaler-Abstimmung/!5994727/\">taz</a>.<br style=\"\"><br style=\"\"></p><p style=\"\">In einem aktuellen Artikel der <a target='_self' href=\"https://www.it-daily.net/spezial/aus-und-weiterbildung/ki-als-karriereturbo-neue-weiterbildungswege-in-der-it\">it-daily.net</a> bewertet und diskutiert Thorsten Mücke, Produkt- und Portfoliomanager für die Haufe Akademie für IT-Professionals, das Thema <b>KI als potenziellen Karriere-Pusher</b>. Wie schätzt er die Long Term-Auswirkungen von AI auf den Arbeitsmarkt ein? Welche neuen Jobfelder ergeben sich aus der Einführung der KI? Welche Branchen sind betroffen und welche können davon besonders profitieren? Auch das Schulungsangebot von Unternehmen ist eng damit verwoben: Wie lässt sich die KI hier implementieren, um möglichst compliant und gleichzeitig erfolgreich als <b>Weiterbildungs-Asset</b> angewendet werden zu können?&nbsp;</p><h2>Wettbewerbsrecht</h2><p style=\"\">Digital Markets Act:&nbsp;Seit 7. März müssen Gatekeeper wie Apple oder Spotify vollinhaltlich die Regeln des&nbsp;<b>Digital Markets Act&nbsp;(DMA)</b> befolgen. Seit längstens vergangenen Donnerstag müssen sie gegenüber der EU-Kommission in einem Compliance-Bericht offenlegen, wie sie diese Verpflichtungen umgesetzt haben. Dies bedeutet konkret, dass <b>Gatekeeper</b> ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen <b>nicht gegenüber jenen von Fremdanbietern</b>, die ebenfalls über die Plattform vertrieben werden, <b>bevorzugen</b>. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Dienste mit solchen kleinerer Mitbewerber kompatibel sind, und dürfen Kunden auch nicht daran hindern, alternative Angebote zu nutzen. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bzw. bis zu&nbsp;20 Prozent in Wiederholungsfällen. Die Generaldirektorin der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde, Natalie Harsdorf-Borsch, spricht von einem \"Paradigmenwechsel\".&nbsp;<br>Erst Anfang letzter Woche hatte ein Urteil für Aufsehen gesorgt: Der Tech-Gigant Apple war von der <b>EU-Kommission</b> zu einer Milliardenstrafe verurteilt worden. Vorangegangen war dem Urteil ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Streamingdienst Spotify. 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Für jeweils zwei ähnliche Artikel in beiden Kanälen bestimmte das Gericht die Entschädigung von 4500 Euro. Details dazu lesen Sie auf dem Portal der <a target='_self' href=\"https://www.diepresse.com/18260332/strache-muss-sich-mit-4500-euro-fuer-eingriff-ins-privatleben-begnuegen?utm_term=11032024&amp;utm_id=18261391&amp;utm_campaign=Rechtspanorama&amp;utm_medium=email&amp;_hsmi=84217835&amp;_hsenc=p2ANqtz--t6JCX241UHnR8S5gaNa1_tSNlSzZiqJVEdd9O2O0uub694IXkn5GHcjmYOESEG8NdJpV5_-SNEp2hSht7UeSMt7APpjCS9Iwa5Qhp8re9vlHPVm8&amp;utm_content=Rechtspanorama%20Newsletter&amp;utm_source=hs_email\">Presse</a>.</p><h2>Geldwäsche</h2><p>Laut aktuellen Medienberichten aus Deutschland sollen bereits im November 2023 <b>Geldwäsche-Ermittlungen gegen Signa-Gründer René Benko</b> in München eingeleitet worden sein.&nbsp;Benko-Firmen sollen überhöhte Angaben über künftige Mieteinnahmen gemacht haben. Dies geht aus einem Bericht der \"Bild am Sonntag\" hervor. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat ihre Geldwäsche-Ermittlungen gegen die Gesellschaften unter dem Signa-Dach nun bestätigt. Eine Sprecherin der Behörde gab allerdings an, dass es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt - also nicht gegen Firmen ermittelt werden kann, sondern immer nur gegen individuelle Menschen. Benkos Anwalt gab indes an, das Verfahren nicht zu kennen. 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