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App Store-Regeln: Kommission geht gegen Apple vor

Die EU-Kommission verdächtigt Apple, seine marktbeherrschende Stellung beim Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen „App Store“ zu missbrauchen. 
Von Redaktion
03. Mai 2021

Die Kommission ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass Apple eine marktbeherrschende Stellung im Bereich des Vertriebs von Musikstreaming-Apps über seinen App Store innehat. Für App-Entwickler ist der App Store das einzige Zugangstor zu Verbrauchern, die intelligente Mobilgeräte von Apple mit dem Apple-Betriebssystem iOS nutzen. Die Geräte und die Systemsoftware von Apple bilden ein „geschlossenes Ökosystem“, in dem Apple alle Aspekte der Nutzererfahrung für iPhones und iPads steuert.

Der App Store von Apple ist Teil dieses Ökosystems und der einzige Store für Software-Anwendungen, über den Nutzer Apps für ihr iPhone oder iPad herunterladen können. Im Rahmen ihrer Untersuchung stellte die Kommission fest, dass die Nutzer von Apple-Geräten dieser Marke sehr treu bleiben und nicht so leicht zu einer anderen Marke wechseln. Daher müssen Entwickler, die Software-Anwendungen für iOS-Nutzer anbieten wollen, ihre Apps über den App Store vertreiben und dabei die obligatorischen und nicht verhandelbaren Regeln von Apple einhalten.

Die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegten Bedenken der Kommission beziehen sich auf die Kombination der beiden folgenden Regeln, die in den Vereinbarungen zwischen Apple und den Entwicklern von Musikstreaming-Apps festgelegt sind:

  • Die verbindliche Vorgabe, dass für die Verbreitung bezahlter digitaler Inhalte das Apple-eigene System für In-App-Käufe genutzt werden muss. Apple erhebt von den Entwicklern der Apps eine Provision in Höhe von 30 % auf alle im Rahmen von In-App-Käufen bezogenen Abonnements. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die meisten Streaming-Anbieter diese Gebühr durch Preiserhöhungen an die Endnutzer weitergeben.
  • Bestimmungen, durch die es App-Entwicklern erschwert wird, die Nutzer über alternative Kaufmöglichkeiten außerhalb der Apps zu informieren. Apple ermöglicht es den Nutzern zwar, anderswo erworbene Musikabonnements zu nutzen, doch seine Regeln hindern die Entwickler daran, die Nutzer über solche – in der Regel günstigere – Bezugsmöglichkeiten zu informieren. Die Kommission befürchtet, dass die Nutzer von Apple-Geräten deshalb deutlich höhere Gebühren für ihre Musikabonnements bezahlen oder bestimmte Abonnements nicht direkt in den Apps erwerben können.

Die Kommission ist der vorläufigen Auffassung, dass die Vorschriften von Apple den Wettbewerb auf dem Markt für Musikstreaming-Dienste verfälschen, indem sie die Kosten für konkurrierende Entwickler von Musikstreaming-Apps erhöhen. Dies wiederum führt dazu, dass die Verbraucher für ihre In-App-Musikabonnements auf Apple-Geräten höhere Preise bezahlen müssen. Darüber hinaus fungiert Apple bei allen In-App-Käufen als Vermittler und übernimmt die Abrechnung sowie die damit verbundene Kommunikation für seine Wettbewerber.

Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, würde ein Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorliegen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis des jeweiligen Verfahrens nicht vor.

Quelle: EU-Kommission

Autoren

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