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Whistleblowing ist schon lange kein Nischenthema mehr und Hinweisgebersysteme gewinnen zunehmend an Akzeptanz. Dies ist nur eine Erkenntnis aus dem aktuellen BKMS® Benchmarking Report der EQS Group über Hinweisgebersysteme in europäischen Unternehmen. Die umfassende Studie gewährt dank wertvoller Vergleichswerte tiefe Einblicke in die tägliche Arbeit von Compliance-Verantwortlichen und zeigt die kommenden Compliance-Trends auf. Die Top 5 Erkenntnisse aus der Studie finden Sie hier. 
Von Redaktion
16. März 2022

Hinweisgebersysteme etablieren sich immer mehr in europäischen Unternehmen laut dem aktuellen BKMS® Benchmarking Report der EQS Group, dem europäischen Marktführer für Hinweisgebersysteme. Diese Entwicklung ist wenig verwunderlich, bedenkt man allein die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die eigentlich bis Ende Dezember 2021 in nationale Gesetze überführt werden sollte, um einen einheitlichen Whistleblowerschutz innerhalb der EU zu gewährleisten. 

Österreich hat diese Frist verstreichen lassen, woraufhin die Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Es ist somit nur eine Frage der Zeit, bis das österreichische Whistleblowinggesetz (WbG) verabschiedet wird. Experten rechnen mit der Umsetzung noch vor dem Sommer 2022, ein erster Entwurf liegt vor. Dann werden die betroffenen österreichischen Unternehmen unter anderem zur Einrichtung von internen Meldekanälen bzw. Hinweisgebersystemen verpflichtet. Für staatliche und kommunale Einrichtungen gilt dies bereits seit dem Fristende am 17. Dezember 2021. 

In zahlreichen Unternehmen und Behörden gelten Hinweisgebersysteme auch schon längst als Best Practice. So auch in den über 80 befragten EU-Unternehmen, die ihren rund 2,4 Millionen Mitarbeitenden Whistleblowing Systeme in 200 Ländern und in über 70 Sprachen zur Verfügung stellen. Somit bietet die umfassende Studie nicht nur spannende Vergleichswerte aus Unternehmen verschiedener Größe, Nationen und unterschiedlichen Branchen, sondern gewährt zudem aufschlussreiche Einblicke in die tägliche Arbeit von Compliance-Verantwortlichen.

Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse aus dem diesjährigen BKMS® Benchmarking Report für Sie zusammengefasst:

Fakt #1: Meldungen über Missstände haben sich in den letzten sieben Jahren verfünffacht 

Hinweisgebersysteme sind in den Unternehmen und Organisationen wie auch in der Gesellschaft nicht nur angekommen und etabliert, sondern immer mehr im Kommen. Dies zeigt vor allem die Anzahl der „Meldungen pro 1.000 Mitarbeiter pro Jahr“, eine aussagekräftige Kennzahl, um einschätzen zu können, mit wie vielen Meldungen beim Einsatz eines web-basierten Hinweisgebersystems zu rechnen ist. Im Jahr 2021 lag der Wert bei 2,5 Meldungen pro 1.000 Mitarbeitenden und hat sich somit in den letzten sieben Jahren sage und schreibe verfünffacht.  

Fakt #2: Fast drei Viertel aller Hinweisgebenden unterstützen die Aufklärung 

Hinweisgebende bevorzugen Anonymität: Bei 65 Prozent der Unternehmen erfolgen mehr als die Hälfte der Erstmeldungen ohne Angaben zur Identität, bei 40 Prozent liegt der Anteil sogar bei über 70 Prozent. Dies zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen sichere Hinweisgebersysteme anbieten, denn nur sichere Systeme sind explizit darauf ausgerichtet, anonyme Meldungen zu ermöglichen, Hinweisgebende umfassend zu schützen und für die Bearbeiter in der Organisation dennoch einen  Dialog mit den Whistleblowern zu ermöglichen. 

Auch wenn die meisten Hinweisgebenden zwar anonym bleiben wollen, hindert sie das aber nicht daran, die weitere Aufklärung zu unterstützen. Rund 70 Prozent haben sich hierfür einen geschützten Postkasten eingerichtet, um mit dem Unternehmen zu kommunizieren. 

Fakt #3: Sorge vor Missbrauch nach wie vor unbegründet 

Ein oft genannter Einwand gegen die Einführung eines Hinweisgebersystems ist die Sorge, dass dies zur Denunziation missbraucht werden könnte. Wie schon in den vergangenen Jahren zeigt der Report, dass diese Befürchtung unbegründet ist: 78 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass der Anteil missbräuchlicher Meldungen bei unter zwei Prozent liegt, bei 43 Prozent beläuft sich der Wert sogar auf weniger als ein Prozent. 

Fakt #4: Webbasierte Meldekanäle gewinnen weiter an Bedeutung 

Elektronische Hinweisgebersysteme gelten nach wie vor als die Best Practice - Alle anderen angebotenen Meldekanäle wie E-Mail, Telefon und Ombudspersonen verlieren immer mehr an Relevanz. Dies lässt sich zum einen durch die zunehmend ansteigende Akzeptanz von Whistleblower Software erklären und zum anderen auch dadurch, dass web-basierte Meldekanäle 24/7 erreichbar sind. Zudem erfüllen Unternehmen und Organisation die regulatorischen Anforderungen wie z. B. der EU-Whistleblower-Richtlinie relativ unkompliziert mit einem Whistleblowing System. 

Fakt #5: 9 von 10 Unternehmen erlauben auch Meldungen von externen Stakeholdern 

Immer mehr Unternehmen öffnen ihr Hinweisgebersystem nicht nur für die eigenen Mitarbeitenden, sondern auch für die externen Stakeholder. Bei 87 Prozent der befragten Unternehmen und Organisationen können demnach auch Lieferanten, Partner oder die allgemeine Öffentlichkeit auf Missstände hinweisen. Und dies wird auch genutzt: Bei 26 Prozent der Unternehmen waren mehr als ein Viertel der Erstmeldungen von externen Hinweisgebenden, bei elf Prozent liegt der Anteil sogar bei über der Hälfte. 

Den kompletten BKMS®Benchmarking Report mit allen Statistiken und Auswertungen können Sie hier kostenfrei herunterladen

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Redaktion

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Im Jahr 2021 lag der Wert bei 2,5 Meldungen pro 1.000 Mitarbeitenden und hat sich somit in den letzten sieben Jahren sage und schreibe verfünffacht. &nbsp;</p><h2><b>Fakt #2: Fast drei Viertel aller Hinweisgebenden unterstützen die Aufklärung</b>&nbsp;</h2><p class=\"\">Hinweisgebende bevorzugen Anonymität: Bei 65 Prozent der Unternehmen erfolgen mehr als die Hälfte der Erstmeldungen ohne Angaben zur Identität, bei 40 Prozent liegt der Anteil sogar bei über 70 Prozent. Dies zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen sichere Hinweisgebersysteme anbieten, denn nur sichere Systeme sind explizit darauf ausgerichtet, anonyme Meldungen zu ermöglichen, Hinweisgebende umfassend zu schützen und für die Bearbeiter in der Organisation dennoch einen &nbsp;Dialog mit den Whistleblowern zu ermöglichen.&nbsp;</p><p class=\"\">Auch wenn die meisten Hinweisgebenden zwar anonym bleiben wollen, hindert sie das aber nicht daran, die weitere Aufklärung zu unterstützen. 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