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Eine Frage der Perspektive: Plädoyer für einen umfassenden Hinweisgeberschutz

Hinweise über beobachtetes (vermutetes) Fehlverhalten sind in jedem Fall wertvoll. Daher ­sollte der Schutz von redlichen Hinweisgebern vor jeder Form von Vergeltungsmaßnahmen in jedem Fall im (besonderen) öffentlichen Interesse liegen.
Von Mag. Rudolf Schwab
31. August 2022 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2022
Hinweise sind wertvoll Organisationen können Hinweise über beobachtetes Fehlverhalten als betriebliches Frühwarnsystem nutzen und so größeren Schaden rechtzeitig abwehren. Hinweise zählen internationalen Studien zufolge zu den wirkungsvollsten Aufklärungsinstrumenten von Fehlverhalten und sind deutlich wirkungsvoller als jede Form interner Kontrolle. Hinweise verhindern präventiv potenzielles Fehlverhalten, da ein Täter befürchten muss, dass sein Verhalten beobachtet und aufgedeckt wird. Aufg...

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