Verfassungsgerichtshof bestätigt Verbandsverantwortung
Von Mag. Rudolf Schwab
01. März 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2017, S. 30
01. März 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2017, S. 30
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Österreich ist mit der Einführung des VbVG im Jahre 2006 internationalen Verpflichtungen nachgekommen. Gleichzeitig bricht das VbVG mit einem fundamentalen Grundsatz des österreichischen Strafrechts, nämlich mit dem im § 4 StGB festgeschriebenen Schuldgrundsatz. Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt. Schuld wird dabei als eine zutiefst menschliche Eigenschaft verstanden. „Societas delinquere non potest“ – eine juristische Person kann nicht straffällig werd...
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