Navigation
Seiteninhalt

Verfassungsgerichtshof bestätigt Verbandsverantwortung

Während in Deutschland noch immer um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts gerungen wird, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich die Verbandsverantwortung im zehnten Jahr des Bestehens des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) bestätigt. Der VfGH sieht in der Tatbegehung zugunsten des Verbandes oder unter Verletzung einer den Verband treffenden Pflicht einen hinreichend Konnex, dass die Tat eines Entscheidungsträgers oder eines Mitarbeiters dem Verband zugerechnet werden kann.
Von Mag. Rudolf Schwab
01. März 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2017, S. 30
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Österreich ist mit der Einführung des VbVG im Jahre 2006 internationalen Verpflichtungen nachgekommen. Gleichzeitig bricht das VbVG mit einem fundamentalen Grundsatz des österreichischen Strafrechts, nämlich mit dem im § 4 StGB festgeschriebenen Schuldgrundsatz. Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt. Schuld wird dabei als eine zutiefst menschliche Eigenschaft verstanden. „Societas delinquere non potest“ – eine juristische Person kann nicht straffällig werd...

Premium

Vögel sitzend rechts
Compliance Praxis Premium Mitgliedschaft -
die Grundausstattung für Compliance Verantwortliche
  • Portal & Magazin: Exklusiver Vollzugang & das Magazin 4x im Jahr
  • Fachspezifische Webinare: Kostenlose Teilnahme an min. 2 Webinaren
  • Netzwerk: Regelmäßige Netzwerktreffen zu topaktuellen Themen
  • Compliance Solutions Day: Bis zu 50% vergünstigte Teilnahme
JETZT PREMIUM MITGLIED WERDEN

Sie sind bereits Premium-Mitglied?
Hier anmelden