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Identifikation & Prüfung meldepflichtiger Konten unter FATCA (Teil 3)

Meldepflichtige Konten zu identifizieren und den US-Behörden zu melden, scheint auf den ersten Blick nicht sehr herausfordernd. Nach dem Studium der gesetzlichen Bestimmungen wird aber schnell klar, dass die Prüfprozesse sehr komplex sind. Das Thema meldepflichtige Konten von natürlichen Personen unter FATCA wurde bereits in einem zweiteiligen Aufsatz in Compliance Praxis 2/2014 und 3/2014 erläutert. Der vorliegende Aufsatz beschreibt das Vorgehen bei der Identifizierung meldepflichtiger Konten, die von Rechtsträgern gehalten werden.
Von Mag. Stefan Kästli MBA
01. Juni 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2015, S. 38
Hintergrund Situation in Österreich Österreichische Finanzinstitute sind gesetzlich verpflichtet, gewisse Konten, die von US-Personen und von solchen, die wie US-Personen zu behandeln sind, zu identifizieren, zu prüfen und den US-Behörden zu melden. Dabei wird unterschieden zwischen Konten, die von natürlichen und von juristischen Personen gehalten werden. Letzterer Begriff existiert unter FATCA jedoch nicht. Anstelle dessen verwendet FATCA den Begriff „Rechtsträger“ (Englisch: entity). Darun...

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