Höhere Strafen, breitere Anwendung: Die Marktmissbrauchsverordnung tritt in Kraft
Von Sylvia Stock
07. Juni 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2016, S. 28
07. Juni 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2016, S. 28
Zusammenfassung und Rechtsgrundlagen Durch das Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung (VO [EU] 596/2014, Market Abuse Regulation – im Folgenden „MAR“ genannt) am 3. Juli 2016 wird die bisher geltende Marktmissbrauchsrichtlinie (RL 2003/6/EG, Market Abuse Directive – im Folgenden „MAD“ genannt) abgelöst. Angesichts der rechtlichen, kommerziellen und technologischen Entwicklungen, die seit Inkrafttreten der MAD zu erheblichen Änderungen in der Finanzwelt geführt haben, ist ein neuer Recht...
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