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Höhere Strafen, breitere Anwendung: Die Marktmissbrauchsverordnung tritt in Kraft

Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die Europäische Union ihre Gangart gegen Rechtsverstöße an den Finanzmärkten deutlich verschärft. Die am 3. Juli 2016 unmittelbar in Kraft tretende Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sieht wesentlich strengere Sanktionen als bisher vor. Zusätzlich erfolgt eine Ausweitung der Regelungen auf weitere Handelsplätze und Finanzinstrumente. Die substanziellen Neuerungen der MAR im Überblick.
Von Sylvia Stock
07. Juni 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2016, S. 28
Zusammenfassung und Rechtsgrundlagen Durch das Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung (VO [EU] 596/2014, Market Abuse Regulation – im Folgenden „MAR“ genannt) am 3. Juli 2016 wird die bisher geltende Marktmissbrauchsrichtlinie (RL 2003/6/EG, Market Abuse Directive – im Folgenden „MAD“ genannt) abgelöst. Angesichts der rechtlichen, kommerziellen und technologischen Entwicklungen, die seit Inkrafttreten der MAD zu erheblichen Änderungen in der Finanzwelt geführt haben, ist ein neuer Recht...

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