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Geschäftsgeheimnisse: Die EU-Know-how-Richtlinie verlangt nach „Action Points“

Vor kurzem hat Österreich einen Umsetzungsentwurf zur sogenannten EU-Know-how-Richtlinie vorgelegt. Aus Compliance-Sicht sollten sich Unternehmen auf die gesetzlichen Änderungen schon vor deren Inkrafttreten vorbereiten. So sind etwa künftig der wirtschaftliche Wert und getroffene Geheimhaltungsmaßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen genauer nachzuweisen. Auch Vertraulichkeitsklauseln in Arbeitsverträgen werden an die neue Rechtslage anzupassen sein.
Von Mag. Wolfgang Kapek , Dr. Martin Prohaska-Marchried
03. September 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2018, S. 34
Geschäftsgeheimnisse wie zB Marktstudien, Konstruktionszeichnungen, Herstellungsmethoden, Rezepturen, klinische Studien, Kunden- oder Preislisten sind entscheidend für den Erfolg von Unternehmen. Nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Digitalisierung zählen geschützte Informationen zu den wichtigsten aber auch gefährdetsten Assets. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen liegt aber nicht „nur“ im Interesse der Unternehmen, sondern auch wesentlich im Interesse der Arbeitnehmer, da ein Missbrauch ...

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