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Die neue EU-Geldtransferverordnung als Herausforderung für Banken

Mit der ab 2017 geltenden Geldtransferverordnung kommen auf die Banken neue Verpflichtungen im Zahlungsverkehr zu. Die Anforderungen an die Vollständigkeit der zu erhebenden Transferdaten steigen. Außer den Auftraggeber- sind dann gleichfalls die Begünstigtendaten vollständig zu erfassen. Auch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister werden künftig stärker in die Pflicht genommen. Banken sollten sich in den Konsultationsprozess zu den die Verordnung begleitenden Leitfäden der Bankenaufsicht aktiv einbringen.
Von Dipl.-Kfm. Dr. Thorsten Güldner-Bervoets
01. Dezember 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2015, S. 33
Gemeinsam mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie („4. GWRL“) wurde am 20. Mai 2015 vom EU-Parlament auch die Geldtransferverordnung1 („GTrV“) verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 5. Juni 2015 trat sie 20 Tage später in Kraft; sie gilt ab dem 26. Juli 2017 und fällt somit mit der Umsetzungsfrist der 4. GWRL zusammen. Ziel der Verordnung Grundanliegen der Verordnung ist die Implementierung der Empfehlung Nr 16 der Financial Action Task Force (FATF) zum elektronischen Zahlungsv...

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