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Compliance im Belegspital

Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt sollte von Vertrauen geprägt sein. Für Verträge scheint in dieser Beziehung wenig Platz, schon um die „Vertrauenserwartung“ des Patienten nicht zu erschüttern. Im Fall einer Fehlleistung bei der Behandlung kann dies aber zu Unklarheiten in Bezug auf die Haftungsfrage führen. Dies gilt besonders in einer privaten Krankenanstalt, die so genannte „Belegärzte“ einsetzt. Bereits in der Vertragsgestaltung zwischen Krankenhaus, Arzt und Patient ist die Haftungsfrage daher mit zu bedenken.
Von Mag. Dr. Oliver Neuper , Mag. Klaus Zotter
03. März 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2014, S. 34
Einleitung Sowohl gesundheitsökonomische Steuerungsmechanismen als auch die Ausweitung des Angebots privater Krankenversicherungen führen tendenziell dazu, dass die Bevölkerung bei Bedarf an ambulanten und insbesondere stationären Heilbehandlungen in verstärktem Ausmaß auf das Leistungsangebot von privaten Krankenanstalten zurückgreift, die wiederum weitaus überwiegend in Form des „Belegarztsystems“ strukturiert sind. Für den Patienten1 erkennbar grenzen sich derartige Belegspitäler von öffen...

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