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Neues vom OGH zu schwarzen Kassen

Zur strafrechtlichen Qualifikation der Bildung schwarzer Kassen im Lichte aktueller Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. 
Von Mag. Simone Petsche-Demmel , Mag. Valentin Mitlöhner
03. Dezember 2025 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2025, S. 35
Werden im Unternehmen Gelder aus regulären Geldkreisläufen abgezweigt, um interne oder externe Kontrollmechanismen zu umgehen, bezeichnet man das so geschaffene Sondervermögen als „schwarze Kassen“. Ob das Anlegen einer schwarzen Kasse den Straftatbestand der Untreue verwirklicht, wird in Österreich seit langem intensiv diskutiert. Allgemeines zur Untreue und frühere Judikatur Bekanntlich ist ein Machthaber nach § 153 StGB strafbar, der seine Verfügungsbefugnis wissentlich missbraucht und dad...

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