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Deepfakes im Marketing: Was ab August 2026 gilt Deepfakes im Marketing: Was ab August 2026 gilt

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten beim Einsatz von Deepfakes. Was viele Unternehmen noch unterschätzen: Diese Anforderungen richten sich nicht nur an KI-Anbieter oder Tech-Konzerne, sondern an jede Organisation, die KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte im professionellen Kontext einsetzt. Für Marketingteams, Agenturen und Unternehmen jeder Größe bedeutet das jetzt Handlungsbedarf.
Von Elisa Drescher
10. Juli 2026
Was die KI-Verordnung unter „Deepfake" versteht Art. 3 Nr. 60 KI-Verordnung definiert einen „Deepfake" als KI-generierte oder -manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die realen Personen, Orten, Ereignissen oder Gegenständen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden. Diese Legaldefinition ist bewusst weit gefasst und sie ist der Ausgangspunkt für das Verständnis der Transparenzpflichten, die Art. 50 KI-Verordnung daran knüpft. Besonders relev...

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