Deepfakes im Marketing: Was ab August 2026 gilt Deepfakes im Marketing: Was ab August 2026 gilt
Von Elisa Drescher
10. Juli 2026
10. Juli 2026
Was die KI-Verordnung unter „Deepfake" versteht Art. 3 Nr. 60 KI-Verordnung definiert einen „Deepfake" als KI-generierte oder -manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die realen Personen, Orten, Ereignissen oder Gegenständen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden. Diese Legaldefinition ist bewusst weit gefasst und sie ist der Ausgangspunkt für das Verständnis der Transparenzpflichten, die Art. 50 KI-Verordnung daran knüpft. Besonders relev...
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