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Zum Hinweis ermutigen

Trotz aller sorgfältigen Prüfungen hat die Aufdeckung schwerwiegender Compliance-Verstöße ihren Ursprung oft im Hinweis eines einzelnen Mitarbeiters. Wie Mitarbeiter zur Meldung ermutigt werden und wie sich die weiteren Schritte entwickeln, stellt der folgende Beitrag dar.
Von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider , Mag. Katayun Pracher-Hilander
01. September 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2016, S. 20
Links und rechts der Whistleblower-Hotline Die Compliance konzentriert sich beim Thema Hinweisgebersysteme häufig primär auf die „technische“ Seite der Erreichbarkeit. So wird die Möglichkeit, sich bei Compliance-relevanten Tatbeständen an den direkten Vorgesetzten, den Compliance-Verantwortlichen oder eine unternehmensexterne Whistleblower-Hotline wenden zu können, regelmäßig kommuniziert. Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind in den Richtlinien enthalten, im Intranet und Inte...

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