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Macht und Compliance: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“

Die Macht der Compliance manifestiert sich nicht vorrangig in Richtlinien, sondern in der Entscheidungskompetenz über den Ausnahmezustand. Souverän ist, wer entscheidet, wie in einer Situation, in der Compliance-Vorgaben missachtet wurden, verfahren werden soll. Der Compliance-Manager, die Unternehmensleitung, die Interne Revision oder die handelnden Akteure?
Von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider
03. September 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2018, S. 24
Der Habitus Die Überschrift dieses Textes ist ein Zitat des Staatsrechtlers Carl Schmitt, das den Kern für die folgenden Überlegungen zu Macht und Compliance bilden soll. Die meisten Veröffentlichungen, die den Begriff „Macht“ heutzutage thematisieren, fragen danach, wie persönliche Macht erlangt werden kann. Die Autoren vermitteln – häufig ethisch fragwürdige – Tricks und Kniffe, die zum Erreichen von Machtpositionen befähigen sollen. Eine solche Analyse von Macht auf rein individueller Eben...

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