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CSR & Compliance – die neuen Berichtspflichten

Am 15. Dezember 2016 trat das „Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz“ – kurz NaDiVeG – in Kraft. Berichterstattungspflichten bezogen auf nichtfinanzielle Informationen werden damit erweitert. Damit müssen nun erstmals auch Compliance-Aktivitäten zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung offengelegt werden. In Unternehmen wirft die Gesetzesänderung einige Fragen auf – unter anderem in Bezug auf die Rolle des Compliance Officer und hinsichtlich der zu implementierenden Prozesse ab dem Geschäftsjahr 2017.
Von Mag. DI Katharina Schönauer , Michaela Kegel M.Sc.
01. März 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2017, S. 19
Die freiwillige Berichterstattung von Unternehmen über Initiativen, Maßnahmen und Konzepte zu den Themen gesellschaftliche Verantwortung und Umweltschutz ist an sich nichts Neues und wird seit mindestens zwei Jahrzehnten in unterschiedlichen Formen praktiziert. Für bestimmte Unternehmen ist die Offenlegung von Arbeitnehmer- und Umweltbelangen bereits seit mehreren Jahren verpflichtend. Separate Nachhaltigkeitsberichte haben sich mittlerweile vor allem bei großen Unternehmen etabliert. Aufholb...

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