Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern
Von MMag.a Dr.in Kathrin Weber
10. Juni 2026 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2026, S. 43
10. Juni 2026 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2026, S. 43
Aufsichtsratsmitglieder einer AG und GmbH haben die Interessen der Gesellschaft zu wahren. Insbesondere die Ausgestaltung der Aufsichtsratsfunktion als berufliche Nebentätigkeit bringt es jedoch mit sich, dass die Interessen der Gesellschaft mit den eigenen Interessen des Aufsichtsratsmitglieds oder den Interessen anderer Gesellschaften, die das konkrete Aufsichtsratsmitglied ebenfalls zu wahren hat, in Konflikt geraten können. So ist es durchaus üblich, dass ein Mitglied der Geschäftsführung...
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