Navigation
Seiteninhalt

Das neue deutsche Gesetz zur Bekämpfung der Korruption 2015

In Deutschland trat im November letzten Jahres ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Korruption in Kraft. Der folgende Beitrag skizziert, welche wesentlichen Änderungen sich durch die neuen Bestimmungen ergeben, insbesondere auch durch das umstrittene „Geschäftsherrenmodell“.
Von Dr. Thomas Grützner
01. März 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2016, S. 40
Im November 2015 trat in Deutschland ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (KorrBekG 2015) in Kraft.1 Der Name des Gesetzes folgt seinem berühmten Vorgänger aus dem Jahr 19972 und setzt verschiedene internationale Vorgaben um.3 Seine wesentlichen Inhalte sind folgende4:  Einführung des Begriffs des „Europäischen Amtsträgers“ in das Strafgesetzbuch („StGB“) (§ 11 Abs 1 Nr 2a StGB); Erweiterung des Anwendungsbereichs der Delikte der Amtsträgerkorruption (§§ 331 ff StGB); Einführung der...

Premium

Vögel sitzend rechts
Compliance Praxis Premium Mitgliedschaft -
die Grundausstattung für Compliance Verantwortliche
  • Portal & Magazin: Exklusiver Vollzugang & das Magazin 4x im Jahr
  • Fachspezifische Webinare: Kostenlose Teilnahme an min. 2 Webinaren
  • Netzwerk: Regelmäßige Netzwerktreffen zu topaktuellen Themen
  • Compliance Solutions Day: Bis zu 50% vergünstigte Teilnahme
JETZT PREMIUM MITGLIED WERDEN

Sie sind bereits Premium-Mitglied?
Hier anmelden