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Compliance, historisch betrachtet: 500 Jahre Kartellrecht in Europa

Compliance, historisch betrachtet, Teil 2. Dieser Tage jährte sich zum 500. Mal ein wenig beachtetes Jubiläum: die Verabschiedung eines Gesetzes zur erstmaligen und einheitlichen Regelung von Kartellen und Monopolen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation am 16. August 1512 am Reichstag zu Köln und Trier in Form eines sogenannten „Reichstagsabschieds“. Die Inhalte dieses richtungsweisenden Gesetzes sowie die zentrale antike Norm aus dem Jahr 483 n. Chr. und ein kurzer Überblick über verstreute Quellenbelege zum Kartellrecht sollen Teil des folgenden Ausflugs in die Rechtsgeschichte sein.
Von Dr. Johannes Freiler
30. August 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2012, S. 40
Nicht nur das Thema Korruption und Korruptionsbekämpfung (vgl „Compliance, historisch betrachtet: Nihil novi sub sole“ in Compliance Praxis 1/2012) hat seinen Ursprung und seine Wurzeln in der Frühzeit der ersten Hochkulturen der Menschheit, sondern auch Fragestellungen zu Wettbewerb, Marktmacht, Vertriebsnetzen und Monopolen. Viele uns heute bekannte gesetzliche Regelungen lassen sich auf antike oder frühneuzeitliche Normen zurückführen – ein Befund, der doch überrascht. Der sogenannten „Rei...

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