Zur Vereinbarkeit von Datenschutz- und Compliance-Agenden
Von Christian Brockhausen MBA
03. September 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2015, S. 4
03. September 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2015, S. 4
Problemstellung Auch ein Compliance-Management-System (CMS) muss den gesetzlichen Anforderungen genügen. Vor allem das Datenschutzrecht stellt hierbei eine Reihe von Anforderungen und setzt Grenzen. Oftmals nimmt der Compliance-Beauftragte selbst noch die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ein. Ungeachtet verschiedener Europäischer Jurisdiktionen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine derartige Personalunion vereinbar ist. Compliance Die Schaffung eines CMS ...
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