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Zur Vereinbarkeit von Datenschutz- und Compliance-Agenden

Die Ressourcen für Compliance-Abteilungen sind oft knapp bemessen. Es stellt sich die Frage, ob Compliance Officer oder Compliance-Abteilung auch für den Datenschutz im Unternehmen zuständig sein sollten. Oder führt das zu unüberwindbaren Interessenkonflikten? Die steigenden Risiken aus der EU-Datenschutzverordnung rücken diese Frage stärker in den Fokus.
Von Christian Brockhausen MBA
03. September 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2015, S. 4
Problemstellung Auch ein Compliance-Management-System (CMS) muss den gesetzlichen Anforderungen genügen. Vor allem das Datenschutzrecht stellt hierbei eine Reihe von Anforderungen und setzt Grenzen. Oftmals nimmt der Compliance-Beauftragte selbst noch die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ein. Ungeachtet verschiedener Europäischer Jurisdiktionen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine derartige Personalunion vereinbar ist. Compliance Die Schaffung eines CMS ...

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