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Zug & Bahn: Brüssel für bessere Durchsetzung von Passagierrechten

Angesichts der bevorstehenden Sommerreisewelle in Europa fordert die EU-Kommission eine bessere Anwendung und Durchsetzung der Passagierrechte in der Europäischen Union.
Von Redaktion
08. Juli 2015

Als erste Maßnahme hat die Kommission am Freitag letzter Woche Leitlinien verabschiedet, um für mehr Klarheit bei den bestehenden Rechten von Bahnreisenden zu sorgen.

Unklarheiten für Bahnreisende sollen beseitigt werden

Eine Auswertung der Durchführung der Verordnung und der diesbezüglichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs machte deutlich, dass die folgenden Punkte geklärt werden müssen:

  1. Information: Alle Akteure müssen den Fahrgästen Informationen zur Reise sowie über Tarife und Fahrkarten bereitstellen, und zwar auch in alternativen Formaten, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

  2. Verspätungen, Zugausfälle und verpasste Anschlüsse: Fahrgäste, die im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags mit mehreren getrennten Fahrkarten reisen, haben dieselben Rechte wie Fahrgäste, die mit einem einzigen Ticket unterwegs sind.

  3. Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität: Eisenbahnunternehmen ist es nicht erlaubt, ein medizinisches Attest als Voraussetzung für den Verkauf einer Fahrkarte, die Beförderung oder als Nachweis für die Hilfebedürftigkeit zu verlangen.

  4. Bearbeitung von Beschwerden, Durchsetzung von Ansprüchen und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden: Eisenbahnunternehmen und nationale Behörden müssen geeignete Verfahren für die Beschwerdebearbeitung einrichten. Eisenbahnunternehmen sind strenge Fristen für die Beantwortung von Beschwerden gesetzt.

Die wichtigsten EuGH-Urteile zu Fluggastrechten

Im Luftfahrtsektor schlug die Kommission 2013 vor, die geltende Verordnung über die Fluggastrechte zu ändern.

Das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat ist zwar noch nicht abgeschlossen, doch aufgrund der ständigen Rechtsprechung des EuGH wurden die bereits bestehenden Rechte weiter ausgebaut und gestärkt.

Daher hat die Kommission beschlossen, auf ihrer Website eine Zusammenfassung der wichtigsten Urteile zu den Fluggastrechten und ihrer Auswirkungen in der Praxis zur Verfügung zu stellen. Hierbei geht es um Entschädigungen für Verspätungen, verpasste Anschlussflüge oder Klarstellungen zum Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“, unter denen die Luftfahrtgesellschaften von Entschädigungszahlungen befreit werden können.

(Quelle: EU-Kommission)

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