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Zielpunkt: BWB gibt grünes Licht für die meisten Filialübernahmen

Nach der Insolvenz der Supermarktkette Zielpunkt hat die Bundeswettbewerbsbehörde 96 Filialübernahmen durch andere Händler bzw. Unternehmen geprüft. Mehr als 90 Prozent der Filialen können als Geschäftslokale weitergeführt werden.
Von Redaktion
01. Februar 2016

Infolge der Insolvenz der Handelskette Zielpunkt hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) die Übernahme von aufgelassenen Filialen durch andere Firmen überprüft. Nach einer ersten Vorprüfung und intensiven Gesprächen mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sowie branchenfremden Unternehmen wurde nun ein vorläufiges Ergebnis erzielt.

Wie die BWB in einer Presseaussendung mitteilt, wurden 96 Filialübernahmen geprüft, wobei deren überwiegende Anzahl anmeldepflichtig war. Davon betrafen 28 Spar, 26 REWE (ausgenommen BIPA), 11 Hofer und 7 andere.

Nach derzeitigem Stand werden von der BWB 41 dieser Filialübernahmen als wettbewerblich unproblematisch eingestuft. 23 Filialen können nur unter substanziellen Auflagen und 8 Filialen gar nicht freigegeben werden, da es bei diesen Standorten erhebliche wettbewerbliche Bedenken gibt.

Nicht bei der BWB anmeldepflichtig waren 24 Filialen. Diese betrafen Lidl (2 Filialen), dm (7), Fressnapf (2), BIPA (4), BASAK (8) sowie MTH Retail (1). Grund dafür ist, dass die Umsatzschwellenwerte nach §9 KartG nicht überschritten wurden bzw. kein Zusammenschlusstatbestand nach §7 KartG vorlag.

Damit seien der Fortbestand von weit mehr 90 Prozent der Standorte und der Erhalt einer Vielzahl von Arbeitsplätzen unter Einhaltung des Wettbewerbsrechts gesichert, heißt es von Seiten der Behörde.

(Quelle: BWB)

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