Kartellrecht: Kommission leitet Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel ein
07. Mai 2015
Immer mehr Güter und Dienstleistungen werden über das Internet gehandelt. Trotzdem wachsen grenzüberschreitende Käufe innerhalb der EU nur langsam. Gestern hat die EU-Kommission daher eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt veröffentlicht, in der mehrere rechtliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel identifiziert werden.
Diese sollen nun angegangen werden, um einen Raum zu schaffen, in dem Bürger und Unternehmen Online-Dienste unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnort nahtlos und unter Bedingungen des freien Wettbewerbs in Anspruch nehmen und erbringen können.
Verdacht auf Wettbewerbshindernisse
Darüber hinaus ortet Brüssel auch Anzeichen dafür, dass Unternehmen selbst Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel schaffen, um den Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen zu fragmentieren und Wettbewerb zu verhindern.
Bei diesen Hindernissen kann es sich um vertragliche Beschränkungen in den Vertriebsvereinbarungen handeln, durch die Einzelhändler daran gehindert werden, online oder im grenzüberschreitenden Handel erworbene Waren oder Dienstleistungen an Kunden in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu verkaufen.
Daher hat die Kommission eine wettbewerbsrechtliche Sektoruntersuchung im E-Commerce eingeleitet. Der Schwerpunkt der Untersuchung wird auf dem Handel mit denjenigen Waren und Dienstleistungen liegen, bei denen der Onlinehandel am stärksten verbreitet ist, d. h. insbesondere bei Elektronik, Bekleidung und Schuhen sowie digitalen Inhalten.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Die europäischen Verbraucher stoßen beim grenzüberschreitenden Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen auf zu viele Hindernisse, und einige dieser Hindernisse werden von den Unternehmen selbst geschaffen.“
Sollten Anbieter gegen Wettbewerbsregeln verstoßen, werde die Kommission nicht zögern, die im EU-Kartellrecht vorgesehenen Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die nächsten Schritte
Die Kommission wird in den kommenden Wochen Auskunftsersuchen an verschiedene Akteure in der gesamten EU richten. Adressaten können beispielsweise Hersteller und Großhändler sowie im elektronischen Handel tätige Einzelhändler sein.
Für Mitte 2016 ist die Veröffentlichung eines vorläufigen Berichts zu Konsultationszwecken geplant. Der abschließende Bericht soll im ersten Quartal 2017 vorliegen.
(Quelle: EU-Kommission)
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