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ECN legt Bericht zur Wettbewerbsüberwachung im Lebensmittelsektor vor

Die EU-Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden haben einen Bericht über die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Lebensmittelsektor veröffentlicht.
Von Redaktion
25. Mai 2012

Das Europäische Wettbewerbsnetz (European Competition Network, ECN) hat einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die europaweite aktive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Lebensmittelsektor – vor allem in den Bereichen Verarbeitung und Herstellung – Landwirten, Zulieferern und Verbrauchern zugutegekommen ist. So haben die Wettbewerbsbehörden in Europa der Lebensmittelbranche in den letzten Jahren Priorität eingeräumt und ihre Maßnahmen infolge des dramatischen Anstiegs der Lebensmittelpreise, der 2007 eingesetzt hat, intensiviert. Dem ECN gehören die Europäische Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden der 27 Mitgliedstaaten an.

Der Bericht ist nach Anfragen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments erstellt worden und enthält ausführliche Informationen über den Wettbewerb in der Lebensmittelbranche.

Die wichtigsten Aussagen

  • Von 2004 bis 2011 haben die europäischen Wettbewerbsbehörden mehr als 180 Kartellfälle untersucht, fast 1.300 Entscheidungen und Beschlüsse in Fusionskontrollsachen erlassen und über 100 Marktüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Die meisten Fälle betrafen die Verarbeitungs- und die Herstellungsstufe, aber auch den Einzelhandel.

  • Über 50 Kartelle, bei denen es um Absprachen zur Preisfestsetzung oder zur Markt- und Kundenaufteilung und um den Austausch sensibler Geschäftsdaten ging, sowie Praktiken zur Verdrängung von Landwirten oder Zulieferern vom Markt wurden verboten.

  • Im Rahmen der Marktüberwachung analysierten die Wettbewerbsbehörden die Funktionsweise der Lebensmittelmärkte. Oft stellten sie dabei fest, dass es für ungünstige Marktentwicklungen zahlreiche andere Erklärungen als einen unzureichenden Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern gibt.

  • Die Wettbewerbsbehörden mahnten auch Rechtsreformen an, etwa die Änderung oder Aufhebung von Gesetzen, die die Entwicklung des Einzelhandels behindern, und die Verabschiedung von Gesetzen oder Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken.

Außerdem ermutigten die Wettbewerbsbehörden die Erzeuger zur Steigerung ihrer Effizienz und zur Stärkung ihrer Position in der Wertschöpfungskette, unter anderem durch Gründung von Genossenschaften.
Die europäischen Wettbewerbsbehörden ermitteln derzeit in rund 60 weiteren Kartellsachen und führen weitere Marktüberwachungsmaßnahmen durch.

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