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Whistleblowing: Altenpflegerin erhält 90.000 Euro

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat eine Berliner Altenpflegerin, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz aufdeckte und dafür eine Kündigung erhielt, einen Vergleich vor dem Landgericht (LAG) Berlin-Brandenburg erzielt. Der Präzedenzfall zum Thema Whistleblowing, der bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging, ist damit beendet.
Von Redaktion
01. Juni 2012

Die Klägerin Brigitte Heinisch erhält von ihrem ehemaligen Arbeitgeber Vivantes eine Abfindung von 90.000 Euro sowie eine ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. Auch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ist Teil des Vergleichs. Damit endete das Arbeitsverhältnis zum 31. März 2005.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, als die Altenpflegerin 2004 gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber Strafanzeige erstattete und sie daraufhin fristlos gekündigt wurde. Sie wollte mit der Anzeige auf die Pflegenotstände aufmerksam machen.

Die deutschen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigten die fristlose Kündigung. Der EGMR entschied jedoch mit Urteil vom 21. Juli 2011, dass in der außerordentlichen Kündigung ein Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) lag. Die Klägerin sei durch die Kündigung in ihrer Meinungsfreiheit verletzt. Der EGMR stärkte so die Rechte von Arbeitnehmern, die auf Missstände in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen, sogenannte Whistleblower.

Daraufhin klagte die Altenpflegerin auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Restitutionsklage) ein. Vor diesem Hintergrund verglichen sich die Parteien nun vor dem LAG Berlin-Brandenburg (Az. 25 Sa 2138/11).

Weblink

Ausführlicher Bericht zu den Urteilsbegründungen des EGMR auf compliance-praxis.at

Quelle: www.arbeit-und-arbeitsrecht.de

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