Navigation
Seiteninhalt

WhatsApp-Kauf: Brüssel wirft Facebook Fehlinformation vor

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Facebook gesandt, in der sie dem Unternehmen vorwirft, es habe im Rahmen der Prüfung der geplanten Übernahme von WhatsApp durch Facebook nach der EU-Fusionskontrollverordnung, die die Kommission im Jahr 2014 durchgeführt hat, falsche oder irreführende Angaben gemacht.
Von Redaktion
21. Dezember 2016

Als die Kommission die geplante Übernahme des Messengers WhatsApp durch Facebook prüfte, betrachtete sie neben anderen Punkten auch die Möglichkeit, dass Facebook seine Benutzerkonten mit jenen von WhatsApp abgleichen könnte. In der Anmeldung des Zusammenschlusses von August 2014 und in seiner Antwort auf ein Auskunftsersuchen teilte Facebook der Kommission mit, dass es nicht möglich sein werde, einen zuverlässigen automatischen Abgleich zwischen den Benutzerkonten beider Unternehmen einzurichten. Diese Angaben hat die Kommission zwar bei der Prüfung des Zusammenschlusses berücksichtigt, allerdings hat sie die Freigabe nicht nur auf dieser Grundlage beschlossen.

Im August 2016 kündigte WhatsApp neben anderen Aktualisierungen seiner Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie die Möglichkeit an, die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit Facebook-Profilen zu verknüpfen. Laut WhatsApp sollten diese Neuerungen zu einem besseren Service beitragen, da somit auf den Facebook-Profilen von WhatsApp-Nutzern beispielsweise bessere Freundschaftsvorschläge und relevantere Werbeeinschaltungen angezeigt werden könnten.

In der gestern versandten Mitteilung der Beschwerdepunkte vertritt die Kommission die vorläufige Auffassung, dass entgegen der Aussagen und Stellungnahmen von Facebook während des Prüfverfahrens die technische Möglichkeit eines automatischen Abgleichs der Facebook-Nutzerprofile mit WhatsApp-Nutzerprofilen bereits im Jahr 2014 bestanden hat. Daher befürchtet die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt, dass Facebook der Kommission gegenüber vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder irreführende Angaben gemacht und damit seine Verpflichtungen nach der EU-Fusionskontrollverordnung verletzt hat.

Facebook hat nun bis zum 31. Jänner 2017 Zeit, um zur Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen. Sollten sich die vorläufigen Bedenken der Kommission in diesem Fall bewahrheiten, könnte die Kommission eine Geldbuße von bis zu 1 Prozent des Umsatzes von Facebook verhängen.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...