Navigation
Seiteninhalt

VwGH: Im Betriebsanlageverfahren sind Doppelgleisigkeiten zu vermeiden

 Bei der Genehmigung neuer Betriebsanlagen müssen die Gewerbebehörden bereits bestehende Bewilligungen prüfen und berücksichtigen. Doppelgleisigkeiten in Betriebsanlageverfahren sollen so verhindert werden.
Von Redaktion
26. April 2011

Im vorliegenden Fall (Zl. 2010/04/0116 vom 22. Februar 2011) erweiterte ein pharmazeutischer Betrieb seine Produktionsstätte um eine Anlage erweitert, die für die Herstellung eines neu produzierten Wirkstoffes erforderlich war. Den Bestimmungen der Gewerbeordnung entsprechend meldeten die Verantwortlichen diese Änderung bei den zuständigen Behörden.

Behörde verweigert Bewilligung

Die Gewerbebehörden erteilten für die Umbauten allerdings nicht die erwartete Genehmigung. Begründung: Zur Reinigung der Anlage nach Produktionsende werde Wasser zum Nachspülen der Apparate und Anlagenteile verwendet, sodass zusätzliche Abwässer anfielen, die das gesamte Emissionsverhalten der Anlage nachteilig beeinflussten.
Entscheidend sei nicht, ob die Ableitung dieser zusätzlich anfallenden Abwässer bereits durch bestehende wasserrechtliche Genehmigungen gedeckt sei, sondern ob durch die geplante Änderung der Betriebsanlage das gesamte Emissionsverhalten der Anlage nachteilig beeinflusst werde.

VwGH gibt Pharmafirma Recht

In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof verwies das Pharmaunternehmen darauf, bereits über wasserrechtliche Bewilligungen zu verfügen, die auch die angezeigte Änderung abdeckten.

Für den Verwaltungsgerichtshof war die Beschwerde gegen die Untersagung aus zwei Gründen berechtigt:

  1. Die Frage, ob die Änderung einer Betriebsanlage zu verstärkten Abwasseremissionen führt, ist von der Gewerbebehörde nur dann zu prüfen, wenn für diese Änderung keine Genehmigung der Wasserrechtsbehörde auf Grund wasserrechtlicher Vorschriften vorgeschrieben ist.
    Die Klärung dieser Frage hat die Behörde, ausgehend von einer unzutreffenden Rechtsansicht, unterlassen. Es entspricht nämlich dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers, wasserrechtliche Aspekte im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren nur dann der Gewerbebehörde zu übertragen, wenn sie nicht Gegenstand eines gesonderten wasserrechtlichen Verfahrens vor der Wasserrechtsbehörde sind.

  2. Die Frage, ob die Änderung der Betriebsanlage das Emissionsverhalten der Anlage „nachteilig beeinflusst“, wird von der Behörde schon deshalb bejaht, weil zusätzliche Emissionen (Abwässer) „überhaupt anfallen“; es wird also ausschließlich auf die  tatsächliche  Erhöhung der Emissionen abgestellt.
    Der Verwaltungsgerichtshof hat aber schon in seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass sich die Beurteilung, ob Änderungen der Anlage das Emissionsverhalten nachteilig beeinflussen, auf den durch die erteilten Genehmigungen bestehenden Konsens  und nicht bloß auf tatsächliche Gegebenheiten  zu beziehen hat.
    Die Behörde hätte daher prüfen müssen, ob die vorhandenen wasserrechtlichen Genehmigungen auch die neu anfallenden Abwässer abdecken.

Quelle: VwGH

Autoren

{"uuid":"7b2a8f0b73bf4827ae0d2001cbf98b59","username":"-Redaktion@autorenprofil.at","firstname":" ","lastname":"Redaktion","emailAddress":"-Redaktion@autorenprofil.at","created":"2020-07-28T16:06:44.777Z","edited":"2023-12-05T08:43:48.584Z","fullname":" Redaktion","salutation":"","pretitle":"","posttitle":"","companyname":"","companylink":"http://compliance.lexisnexis.at/Insider/unternehmen/Sonstige/LexisNexisOesterreich.html","premium":false,"website":"www.lexisnexis.at","vita":"Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Bitte lassen Sie uns jederzeit Ihr wertvolles Feedback zukommen.","linkedin":"https://www.linkedin.com/company/lexisnexis-%C3%B6sterreich/","facebook":"https://www.facebook.com/LexisNexisAT","jet_abo":"","open":true,"opencompany":"LexisNexis Österreich","openemail":"kundenservice@lexisnexis.at","profilephoto":{"uuid":"46037a30930a4f62b6bd4469943497d2","path":"/782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg","fields":{"name":"782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg","description":"LexisNexis Österreich"}},"path":"https://www.compliance-praxis.at/Insider/Menschen/Person.html?pid=7b2a8f0b73bf4827ae0d2001cbf98b59"}
782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...

{"name":"VwGH: Im Betriebsanlageverfahren sind Doppelgleisigkeiten zu vermeiden","contenttype":"text/html","templateName":"content-page","headmeta":"<meta charset=\"utf-8\">\n<meta http-equiv=\"X-UA-Compatible\" content=\"IE=edge\">\n<meta name=\"viewport\" content=\"width=device-width, initial-scale=1\">\n\n\n\n\n\n <title>VwGH: Im Betriebsanlageverfahren sind Doppelgleisigkeiten zu vermeiden</title>\n \n\n <meta name=\"description\" content=\"&nbsp;Bei der Genehmigung neuer Betriebsanlagen müssen die Gewerbebehörden bereits bestehende Bewilligungen prüfen und berücksichtigen. Doppelgleisigkeiten in Betriebsanlageverfahren sollen so verhindert werden.\"/>\n\n <meta property=\"og:image\" content=\"/Themen/Aktuelles_Meinung/Archiv/Haende-umfassen-Pflanze-mit-Erde.jpg\"/>\n <meta property=\"og:image:height\" content=\"505\"/>\n <meta property=\"og:image:width\" content=\"580\"/>\n <meta property=\"og:site_name\" content=\"CompliancePraxis\"/>\n <meta property=\"og:url\" content=\"/Themen/Aktuelles_Meinung/Archiv/VwGH-_Im_Betriebsanlageverfahren_sind_Doppelgleisigkeiten_z.html\"/>\n <meta property=\"og:type\" content=\"website\"/>\n <meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\">\n <meta property=\"og:description\" content=\"&nbsp;Bei der Genehmigung neuer Betriebsanlagen müssen die Gewerbebehörden bereits bestehende Bewilligungen prüfen und berücksichtigen. Doppelgleisigkeiten in Betriebsanlageverfahren sollen so verhindert werden.\"/>\n","title":"VwGH: Im Betriebsanlageverfahren sind Doppelgleisigkeiten zu vermeiden","teaser":"&nbsp;Bei der Genehmigung neuer Betriebsanlagen müssen die Gewerbebehörden bereits bestehende Bewilligungen prüfen und berücksichtigen. Doppelgleisigkeiten in Betriebsanlageverfahren sollen so verhindert werden.","pagecontent":"<p> Im vorliegenden Fall (Zl. 2010/04/0116 vom 22. Februar 2011) erweiterte ein pharmazeutischer Betrieb seine Produktionsstätte um eine Anlage erweitert, die für die Herstellung eines neu produzierten Wirkstoffes erforderlich war. Den Bestimmungen der Gewerbeordnung entsprechend meldeten die Verantwortlichen diese Änderung bei den zuständigen Behörden. </p> \n<h2>Behörde verweigert Bewilligung </h2> \n<p> Die Gewerbebehörden erteilten für die Umbauten allerdings nicht die erwartete Genehmigung. Begründung: Zur Reinigung der Anlage nach Produktionsende werde Wasser zum Nachspülen der Apparate und Anlagenteile verwendet, sodass zusätzliche Abwässer anfielen, die das gesamte Emissionsverhalten der Anlage nachteilig beeinflussten. <br>Entscheidend sei nicht, ob die Ableitung dieser zusätzlich anfallenden Abwässer bereits durch bestehende wasserrechtliche Genehmigungen gedeckt sei, sondern ob durch die geplante Änderung der Betriebsanlage das gesamte Emissionsverhalten der Anlage nachteilig beeinflusst werde. <br> </p> \n<h2>VwGH gibt Pharmafirma Recht</h2> \n<p> In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof verwies das Pharmaunternehmen darauf, bereits über wasserrechtliche Bewilligungen zu verfügen, die auch die angezeigte Änderung abdeckten. </p> \n<p> Für den Verwaltungsgerichtshof war die Beschwerde gegen die Untersagung aus zwei Gründen berechtigt: </p> \n<p> \n <ol> \n <li> <p> Die Frage, ob die Änderung einer Betriebsanlage zu verstärkten Abwasseremissionen führt, ist von der Gewerbebehörde nur dann zu prüfen, wenn für diese Änderung keine Genehmigung der Wasserrechtsbehörde auf Grund wasserrechtlicher Vorschriften vorgeschrieben ist. <br>Die Klärung dieser Frage hat die Behörde, ausgehend von einer unzutreffenden Rechtsansicht, unterlassen. Es entspricht nämlich dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers, wasserrechtliche Aspekte im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren nur dann der Gewerbebehörde zu übertragen, wenn sie nicht Gegenstand eines gesonderten wasserrechtlichen Verfahrens vor der Wasserrechtsbehörde sind. <br> </p></li> \n <li> <p> Die Frage, ob die Änderung der Betriebsanlage das Emissionsverhalten der Anlage „nachteilig beeinflusst“, wird von der Behörde schon deshalb bejaht, weil zusätzliche Emissionen (Abwässer) „überhaupt anfallen“; es wird also ausschließlich auf die  tatsächliche  Erhöhung der Emissionen abgestellt. <br>Der Verwaltungsgerichtshof hat aber schon in seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass sich die Beurteilung, ob Änderungen der Anlage das Emissionsverhalten nachteilig beeinflussen, auf den durch die erteilten Genehmigungen bestehenden Konsens  und nicht bloß auf tatsächliche Gegebenheiten  zu beziehen hat. <br>Die Behörde hätte daher prüfen müssen, ob die vorhandenen wasserrechtlichen Genehmigungen auch die neu anfallenden Abwässer abdecken. <br> </p></li> \n </ol> </p> \n<p> Quelle: <a href=\"http://www.vwgh.gv.at/Content.Node/index.php\" target=\"_blank\">VwGH</a> </p>","sidecolumn":null,"storiesmain":null,"storiesoverview":null,"headerimage":"","headertitle":"<h1 class=\"contentheader \">VwGH: Im Betriebsanlageverfahren sind Doppelgleisigkeiten zu vermeiden</h1>","stoerercontainer":null,"stoerercontainer2":null,"stoererwerbebanner":"","insiderheads":null,"overviewunternehmenimage":null,"overviewunternehmentitle":null,"buttonviewall1":null,"buttonviewall2":null,"superelement":null,"topstory":null,"netzwerkpartnerlogoleiste":"","metadata":"<div class=\"info\"><eval>>partials/themes-startpage/newsauthors data=(renderNewsAuthors \"26\" userinfo)</eval>\n<br>26. April 2011</div>","footnotes":"<div class=\"footnote v-spacer footnote-editor-preview d-none\"></div>\n","eventsmain":null,"eventsoverview":null,"eventsoverviewjson":null,"event":"","eventdates":"000-000","footer":"<footer class=\"d-flex flex-column flex-xl-row\">\n\t<span class=\"sr-only\">Footer</span>\n\t<ul class=\"nav footer-nav flex-row pb-4 pb-xl-0 w-100\" id=\"footernavigation\" role=\"navigation\">\n\t\t\t\t\t\t\t</ul>\n\t<div class=\"copyright flex-md-shrink-1 text-left text-md-right\">\n\t\t\t\t<img src=\"/static/compliance_praxis/files/images/LexisNexis.png\" alt=\"LexisNexis\">\n\t\t<p></p>\t</div>\n</footer>\n","footerglobal":"<eval>{cpConfigLoader \"global\" \"footer\"}</eval>","footerjson":null,"onetrust":null,"ogimagefallback":null,"ogimagefallbackheight":null,"ogimagefallbackwidth":null,"cpcouponlist":null,"taggedthemes":["Pharma","Umweltrecht","Wirtschaftsrecht","Compliance Organisation","Compliance Officer"],"taggedcategories":["Aktuelles & Meinung"],"taggedorganizers":[],"taggedexhibitors":[],"taggedlecturers":[],"taggedmoderators":[],"taggedparticipants":[],"taggedauthors":["26"],"taggedmagazine":[],"taggedmagazinepage":"","taggedadvertorial":[],"taggingcontainer":null,"authorsdetails":"<div><eval>>partials/content-page/authorsdetails</eval></div>","participantsdetails":null,"contactsdetails":null,"portalapp":"cpshop,cprelatedarticles,","sidecolumninsider":null,"sidecolumnthemen":null,"sidecolumnevents":null,"sidecolumnglobal":"\t<eval>{cpConfigLoader \"stoerer\" \"sidecolumnthemen\"}</eval>\n\t\t\t\t\t\t<eval>> partials/applications/cprelatedarticles applicationtag=\"cprelatedarticles\"</eval>\n\t\t\t","sidecolumntop":"<div class=\"row\"></div>","sidecolumnbottom":"<div class=\"row\"></div>","premium":null,"oecov":null,"textimage":null,"upcompanytaggedevents":null,"upcompanyadvertorialarticles":null,"personprofile":null,"cms_id":890,"usermodule":null,"cpuseraccount":null,"meshroles":["anonymous"],"taggingusers":null,"magentoshopapp":"\n"}