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Ungarns neue Verfassung: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

Die Europäische Kommission hat beschleunigte Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Die in der neuen ungarischen Verfassung verankerten Rechtsvorschriften zur Zentralbank, den Datenschutzbehörden und zum Justizwesen verstoßen aus Brüsseler Sicht gegen EU-Recht.
Von Redaktion
18. Januar 2012

Die Europäische Kommission hat gestern rechtliche Maßnahmen gegen Ungarn eingeleitet. Grund hierfür sind neue Rechtsvorschriften, die Anfang des Jahres unter der neuen Verfassung Ungarns in Kraft getreten sind. Aus Sicht der Kommission stellen diese die Unabhängigkeit der Zentralbank und der Datenschutzbehörden des Landes in Frage und verstoßen damit genauso gegen EU-Recht wie die im Bereich des Justizwesens verabschiedeten Maßnahmen.

Deshalb hat die Kommission beschlossen, drei Aufforderungsschreiben an Ungarn zu richten und damit die erste Stufe des EU- Vertragsverletzungs­verfahrens einzuleiten. Zudem sollen die ungarischen Behörden auf verschiedene weitere Fragen angesprochen werden, um festzustellen, ob gemäß dem EU-Recht gegebenenfalls weitere Maßnahmen nötig sind, um insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren. Die ungarischen Behörden haben nun einen Monat Zeit, um auf die Bedenken der Kommission zu reagieren.

Drei zentrale rechtliche Gründe

Nach den neuen ungarischen Rechtsvorschriften werden 274 Richter (einschließlich Richtern des Obersten Gerichtshofs) – entgegen einschlägigen EU-Vorschriften – in den Zwangsruhestand geschickt. Ferner erhält die Regierung Befugnisse über die Datenschutzbehörde, die einen Verstoß gegen die EU-Verträge darstellen, denen zufolge die nationalen Datenschutzbehörden (Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union/AEUV, Artikel 8 Absatz 3 der Charta der Grundrechte) und die nationale Zentralbank (Artikel 130 und 127 AEUV, Artikel 14 des Statuts des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank) unabhängig sein müssen. Die ungarische Zentralbank ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der ungarische Zentralbankpräsident hat einen Sitz im Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbank, dem dritten Beschlussorgan der EZB, inne.

Hintergrund

Nachdem der Europarat, Mitglieder des Europäischen Parlaments und Andere ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht hatten, sagte die Europäische Kommission 2011 zu, die Entwicklungen im Zusammenhang mit der neuen Verfassung Ungarns genau zu verfolgen. In den vergangenen Monaten stand die Kommission im Hinblick auf die Erstellung von Entwürfen für Gesetze zur Umsetzung der Verfassung in engem Kontakt mit den ungarischen Behörden. Dabei hat sie in einer Reihe von Fällen Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht geäußert. Präsident Barroso und die Vizepräsidenten Reding und Rehn übermittelten im Dezember Schreiben, in denen sie diese Bedenken zum Ausdruck brachten. Ferner stand Vizepräsidentin Kroes 2011 wiederholt in Kontakt mit den ungarischen Behörden. Bereits im Januar 2011 war die Kommission im Zusammenhang mit vier Aspekten des ungarischen Mediengesetzes, die nicht mit dem EU-Recht vereinbar waren, tätig geworden.

(Quelle: EU-Kommission)

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