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Ukraine reformiert Strafgesetzbuch

Das ukrainische Parlament hat am Freitag letzter Woche ein neues Strafgesetzbuch verabschiedet, das die Macht von Staatsanwaltschaft und Exekutive beschränkt und der Verteidigung mehr Rechte einräumt.
Von Redaktion
17. April 2012

Das neue Gesetzbuch ersetzt das Strafgesetzbuch aus der Sowjetära (1961 verabschiedet) und bezieht Reformvorschläge europäischer Behörden mit ein. Die Umsetzung erfolgte mit Unterstützung der Gruppe von Staaten gegen Korruption (GRECO) sowie der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE).

Laut einer Aussendung des ukrainischen Außenministeriums soll das neue Strafgesetzbuch insbesondere den Einfluss von Verteidigung und Strafverfolgung angleichen. Bisher sei der Staatsanwaltschaft und der Exekutive zu viel Macht eingeräumt worden.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Die Konzepte Hausarrest und elektronische Fußfessel für beschränkte Zeiträume sowie klare Bedingungen für eine Freilassung gegen Kaution sind im neuen Strafgesetzbuch enthalten.

  • Neu ist das Geschworenengericht: Zwei Richter und drei Schöffen (die automatisch aus einer Gruppe von sieben durch örtliche Behörden eingesetzte Geschworene ausgewählt werden) befassen sich mit Fällen von mutmaßlichen Straftaten in ihrer Region.

  • Außerdem stellt das neue Strafgesetzbuch eine umfassende Liste von Straftaten auf und setzt fest, welche spezielle Behörde jeweils für die Ermittlungen der entsprechenden Fälle zuständig ist.

  • Die Befugnisse des Nationalen Sicherheitsdienstes der Ukraine beschränken sich in Zukunft auf die Aufklärung von Staatsverbrechen, Terrorismus, illegalem Drogenhandel, Straftaten im Zusammenhang mit radioaktiven Materialien und Waffen sowie Kriegsverbrechen.

  • Die Staatliche Finanzverwaltung der Ukraine wird nur noch für die Verfolgung von sechs Tatbeständen zuständig sein, die alle nur mit Geldstrafen geahndet werden können und bei denen die Erhebung einer Kaution lediglich als vorbeugende Maßnahme eingesetzt werden darf. Diese Reform wurde bereits angenommen und ist am 17. Januar 2012 in Kraft getreten.

  • Die Staatsanwaltschaft ist nicht mehr für die Ermittlungen von Straftaten zuständig. Während einer Übergangsphase von fünf Jahren wird sie allerdings noch dazu berechtigt sein, in Fällen zu ermitteln, die mutmaßlich von Strafverfolgungsbeamten, Richtern und anderen hochrangigen Beamten begangen wurden.

  • Geplant ist der Aufbau eines staatlichen Bundesamtes für Ermittlungen in Korruptionsfällen – in Übereinstimmung mit den Empfehlungen europäischer Experten, die eine Einschränkung der Befugnisse der Staatsanwaltschaft für notwendig erachten.

  • Ausgehend von einer von PACE verabschiedeten Resolution wurden neue Maßnahmen zur Ermittlungen in Straftaten eingeführt, die mutmaßlich von hochrangigen Beamten begangen wurden. Solche Fälle sollen in erster Instanz von einer Kammer aus drei Richtern verhandelt werden, von denen jeder über mindestens fünf Jahre Erfahrung als Richter verfügen und dauerhaft in dieser Funktion tätig sein soll. Berufungsfälle sollen von einem Spruchkörper aus fünf Richtern verhandelt werden und Fälle im Kassationsgericht von einem Spruchkörper aus sieben Richtern, von denen jeder über mindestens zehn Jahre Erfahrung als Richter verfügen sollte. Mit der Einführung dieser Maßnahmen will das ukrainische Parlament sicherstellen, dass derlei sensible Fälle von Richtern bearbeitet werden, deren Seriosität und Unabhängigkeit außer Frage stehen.

(PM, kp)

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Redaktion

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