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Tondachziegel-Kartell: Gesetzeslücke erspart 70 Mio. Euro Bußgelder

Mit Geldbußen in Höhe von rund 42 Mio. Euro hat das OLG Düsseldorf ein Verfahren gegen die Mitglieder des Tondachziegel-Kartells abgeschlossen. Strafen in Höhe von 70 Mio. Euro gegen zwei Teilnehmer am Kartell sind wegen einer Rechtsnachfolgelücke verfallen.
Von Redaktion
16. Juni 2015

Ursprünglich hatte das Amt Ende 2008 bzw. Anfang 2009 Bußgelder gegen neun Tondachziegel-Hersteller und einige der beteiligten Manager verhängt. Während fünf dieser Unternehmen die Bußgeldbescheide akzeptierten, legten vier Unternehmen Rechtsmittel ein. Zwei dieser Unternehmen wurden während des Einspruchsverfahrens veräußert bzw. umstrukturiert und konnten so von einer Gesetzeslücke im deutschen Bußgeldrecht profitieren (zur Gesetzeslücke siehe auch Compliance-News vom 3. Juni 2015).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes begrüßt es einerseits, dass die Kartellverstöße rechtskräftig festgestellt wurden und das Oberlandesgericht Bußgelder in Höhe von 42 Millionen Euro bestätigte. Andererseits werfe das Urteil ein Schlaglicht auf eine Gesetzeslücke, die es Kartellbeteiligten ermöglicht, sich durch interne Umstrukturierungen dem Bußgeld zu entziehen: „Dadurch sind bei zwei Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 70 Millionen Euro gegenstandslos geworden. Diese Lücke hat der Gesetzgeber bisher nicht ausreichend geschlossen. Dass sieben Unternehmen für ihren Verstoß mit Millionenbeträgen zur Rechenschaft gezogen werden, während zwei sich ihrer Haftung entziehen, ist ungerecht und wettbewerbspolitisch untragbar, zumal im EU-Kartellrecht eine solche Lücke nicht besteht.“

Die betroffenen Unternehmen hatten sich im Jahr 2006 darauf verständigt, für Energiekostensteigerungen einen entsprechenden Zuschlag auf ihre Preise für Tondachziegel vorzunehmen. Dafür wurden rechtskräftige Bußgelder in Höhe von ca. 60,5 Millionen Euro verhängt. Zum anderen vereinbarten fünf Unternehmen im Jahr 2006 eine Preiserhöhung bei Biberschwanzziegeln. Wegen dieses Vorwurfs wurden rechtskräftige Bußgelder im Gesamtwert von ca. 5,5 Millionen Euro verhängt.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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